Sehr gute Zustimmungsergebnisse der SEAG CPU A1 und A2 Gläubiger heute!!!
Wie geht es nun weiter oder was sagt der Plan:
„Die erfolgreiche Umsetzung des Steinhoff-Gruppenvergleichs (Steinhoff Group Settlements nicht mehr Global Settlement) hängt unter anderem davon ab, dass in den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren in den Niederlanden (SoP/WHOA für SIHNV) und Südafrika (s 155 für SIHPL), in denen er umgesetzt werden soll, die erforderliche Unterstützung der Prozessgläubiger (Claimants) erreicht wird, sowie von gerichtlichen Genehmigungen in diesen Verfahren, und daher können weder die Scheme Company (SIHNV) noch ihre Direktoren eine Garantie dafür geben, dass der Steinhoff-Gruppenvergleich (Steinhoff Group Settlement) oder die damit verbundenen Änderungen der Steinhoff-Finanzierungsdokumente (hier stecken die Zinsbedingungen), einschließlich der Verlängerung der Laufzeiten, umgesetzt werden.
Dennoch ist die Scheme Company der Auffassung, dass die Änderungen der Steinhoff-Finanzierungsdokumente zu den vorgeschlagenen Bedingungen, die die Umsetzung des Steinhoff-Gruppenvergleichs erleichtern sollen, im besten Interesse der Stakeholder der Scheme Company insgesamt, einschließlich der Scheme-Gläubiger, sind.“
Das bedeutet, es wird ab Abschluss des momentan laufenden Scheme of Arrangement eine s.g. Übergangsoption “Interim Extension Option” bis zum Zeitpunkt des Steinhoff- Gruppenvergleiches „Steinhoff Group Settlement“ (SGS) geben.
Diese “Interim Extension Option” beinhaltet eigentlich nur die Bestimmungen der alten Kreditverträge und Gläubigerabkommen, die ja eigentlich mit der heutigen Abstimmung in neue Formen gebracht werden sollen, für den Fall eines SoP/WHOA, um eine bestehende vertragliche Bindung noch bis zum SGS aufrecht zu erhalten.
„Die zwischenzeitliche Verlängerungsoption kann von der Scheme Company erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zustimmung ausgeübt werden (d.h. wenn alle Zustimmungen gemäß dem Zustimmungsersuchen von den erforderlichen Mehrheiten der Gläubiger gemäß den Steinhoff-Finanzierungsdokumenten, einschließlich durch das Scheme, erteilt wurden (das wird am 26./27.01.2021 der Fall sein)) und wird, falls sie ausgeübt wird, erst dann wirksam, wenn die Scheme Company ein niederländisches Verfahren zum Zwecke der Umsetzung des Steinhoff-Gruppenvergleichs eingeleitet hat.
Also dann, wenn die Claim-Gläubigerzustimmung nicht die Gruppenvergleichsschwelle erreicht.
Die Zwischenzeitliche Verlängerungsoption erlischt mit dem Eintritt des Wirksamkeitsdatums des Steinhoff Gruppenvergleichs.
Die vorläufige Verlängerungsoption soll der Scheme Company dabei helfen, eine Grundlage für die Fortführung des Unternehmens zu schaffen, auf der sie das niederländische Verfahren beenden kann (falls diese Option wahrgenommen wird), ohne in Liquidation zu gehen, falls das niederländische Verfahren nicht die erforderliche Zustimmung der Gläubiger erhält.
Die gleiche Interim Extension Option wurde von der Scheme Company unter den anderen Steinhoff-Finanzierungsdokumenten angestrebt und der Konzern hat die erforderlichen Zustimmungen der relevanten Gläubiger erhalten, um diese Änderungen zu bewirken, vorbehaltlich des Eintritts des Scheme Effective Date.“
Die Gläubiger haben dieser Bestimmung heute ebenfalls zugestimmt.
Bei zukünftigen Änderungen der Kredit-und Gläubigerdokumente werden nicht mehr „All Lenders“ erforderlich sein, sondern 80 % der Gläubigermehrheit setzen dann die Änderungen in Kraft.
Die Kosten für irgendwelche Schemes oder andere insolvenzähnliche Verfahren, um diese Änderungen durchzupressen, entfallen damit.
Änderungen an den Original-Kreditverträgen, d.h. auch PIK-Zinsänderungen, werden erst nach Ende der „Interims Extension Option“, also mit dem Steinhoff Group Settlement möglich sein.
Aus meiner Sicht nicht das Problem, da die „Interim Extension Option“ nur bis maximal zum alten „Maturity Date“ der PIK Darlehen laufen kann, also dem 31.12.2021, und bis dahin werden wohl die relevanten Claims unter den Bedingungen des Steinhoff Group Settlements abgearbeitet sein.
Man sollte auch bedenken, dass die Gläubiger nicht mehr auf einem Global Settlement bestehen, sie haben auch die Begrifflichkeit Steinhoff Group Settlement, also Herausnahme einiger strittiger Claimverfahren genehmigt.
Es besteht m.E. ein großes Interesse der Gläubiger am Überleben der Gruppe und somit an der Wiederherstellung des Stakeholder-Values!!!
PS.: Lasst euch nicht von den Kursspielchen verrückt machen, es ist jedesmal die gleiche Nummer. Uns fehlen halt die großen Player mit ernsthaften Absichten