Steinhoff International Holdings NV: AKTUALISIERUNG DER STEINHOFF LENDER CONSENT REQUEST
DGAP-News: Steinhoff International Holdings NV / Schlüsselwort (e): Verschiedenes
06.11.2020 / 11:15
Der Emittent ist allein für den Inhalt dieser Ankündigung verantwortlich.
UPDATE AUF STEINHOFF LENDER CONSENT REQUEST
Nach der Ankündigung der Steinhoff International Holdings NV (" SIHNV " und ihrer Tochtergesellschaften " Steinhoff ") am 4. November 2020 (die "Ankündigung vom 4. November ") wurde SIHNV auf einen Verwaltungsfehler in Bezug auf den Kreditgeber aufmerksam gemacht Stimmenzahl für die in der Ankündigung vom 4. November genannte Einverständniserklärung erhalten.
SIHNV wurde von den jeweiligen Vertretern im Rahmen des SEAG First Lien Facilities Agreement und des SFHG 21/22 Facilities Agreement darüber informiert, dass eine Abstimmung eines Finanzgläubigers fälschlicherweise als Zustimmung erfasst wurde, während es sich tatsächlich um eine Ablehnung der Anträge im Rahmen der Zustimmung handelte Anfrage.
Die entsprechende Abstimmung ist nicht wesentlich und ändert nichts an der Gesamtwirkung der erhaltenen Genehmigungen. Die endgültigen Abstimmungen in Bezug auf den Zustimmungsantrag, angepasst an die aktualisierte Stimmenzahl, sind nachstehend aufgeführt (wobei die Abweichung von den in der Ankündigung vom 4. November angegebenen Abstimmungswerten ebenfalls angegeben ist):
Kreditgebergruppierungen
GenehmigungsstufenAblehnungsstufen§Genehmigungsstufen nach "Snooze"
SFH 21/22 88,16% Gesamtzusagen (Abweichung von -0,05%)
88,25% Fazilität A1 (Abweichung von -0,06%) 3,83% Gesamtzusagen (Abweichung von + 0,05%)
3,75% Fazilität A1 (Abweichung von + 0,05%) 95,84% Gesamtzusagen (Abweichung von -0,05%)
95,92% Fazilität A1 (Abweichung von -0,06%)
SFH 23 86,40%
Gesamtzusagen 86,36% Fazilität A2 5,16% Gesamtzusagen
5,17% Fazilität A2 94,3% Gesamtzusagen
94,35% Fazilität A2
SEAG First Lien 88,60% Gesamtzusagen (Abweichung von -0,19%)
88,88% Fazilität A1 (Abweichung von -0,06%) 0,19% Gesamtzusagen (Abweichung von + 0,19%)
0,05% Fazilität A1 (Abweichung von + 0,05%) 99,78% Gesamtzusagen (Abweichung von -0,22%)
99,94% Fazilität A1 (Abweichung von -0,06%)
SEAG Zweites Pfandrecht 90,40%
Gesamtzusagen 88,57% Fazilität A2 5,50% Gesamtzusagen
6,60% Fazilität A2 94% Gesamtzusagen
93% Fazilität A2
Hemisphäre§96,79% Gesamtverpflichtungen 0% Gesamtverpflichtungen 100% Gesamtverpflichtungen
Als Ergebnis des Updates stellt SIHNV außerdem fest:
- zwei Finanzgläubiger stimmten gegen den Zustimmungsantrag;
- Steinhoff hat nicht die erforderliche Unterstützung von 100% der "Gläubiger der SEAG-Fazilität A1" und der "Gläubiger der SEAG-Fazilität A2" erreicht, die auf jeden Fall Gegenstand des vorgeschlagenen britischen Regelungsschemas sein werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum vorgeschlagenen Vergleich, einschließlich eines Dokuments mit häufig gestellten Fragen, finden Sie auf der folgenden Website: www.steinhoffinternational.com/...ement-litigation-claims.php .
Auf dieser Website können Antragsteller ihre Kontakt- und Antragsdaten einreichen, Steinhoff über ihre Absicht informieren, den vorgeschlagenen Vergleich zu unterstützen, und sich für Aktualisierungen registrieren. Alternativ kann das Investor Relations-Team von Steinhoff per E-Mail unter Siedlung@steinhoff.co.za kontaktiert werden .
Wie üblich werden zu gegebener Zeit weitere Aktualisierungen bereitgestellt, wenn der Konzern mit der Umsetzung des vorgeschlagenen Vergleichs fortfährt.
Das Unternehmen ist primär an der Frankfurter Wertpapierbörse und zweitrangig an der JSE Limited notiert.
Stellenbosch, Südafrika
6 November 2020