Aber was folgt daraus rechtlich.
Haftung der Commerzbank bezogen auf den Börsengang ?
Sonstige Haftungsgründe von Steinhoff gegenüber Dritten ?
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Ein öffentliches Mißtrauensvotum und die maximal zulässige Geldbuße von R7 500 000 (sieben Millionen fünfhunderttausend Rand), da die zuvor veröffentlichten Finanzinformationen nicht den IFRS entsprachen und nach Ansicht des JSE in wesentlichen Aspekten unrichtig, falsch und irreführend waren.
Ein öffentliches Mißtrauensvotum und eine Geldbuße in Höhe von R5 000 000 (fünf Millionen fünfhunderttausend Rand) wegen Nichtveröffentlichung der SGI-Transaktion über den SENS zum Zeitpunkt der Veröffentlichung und in den Finanzergebnissen für die fünfzehn Monate bis zum 30. September 2016.
Ein öffentliches Mißtrauensvotum und eine Geldbuße in Höhe von R1 000 000 (eine Million Rand) wegen Nichtfreigabe zu diesem Zeitpunkt die Transaktion über operationelle Rechte im SENS und in den Finanzergebnissen für die fünfzehn Monate endete zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 30. September 2016.
Damit ist der Prozess des JSE in Bezug auf das Unternehmen als juristische Person abgeschlossen. Die Untersuchung des Verhaltens von Personen, die während der fraglichen Zeiträume den Vorsitz im Unternehmen innehatten und an die Anforderungen der Börsenzulassung gebunden sind, ist noch nicht abgeschlossen.
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