www.boekhouder.be/faq/...aarrekening-voorgelegd-w-aan-av.html
Vielleicht kann man auch hier etwas heraus lesen.
Auszug aus der Übersetzung:
Das Datum, das sich zum ersten Mal für Unternehmen qualifiziert, ist das in der Satzung angegebene Datum für die Abhaltung der Jahresversammlung. Der Jahresabschluss der Unternehmen muss der Hauptversammlung spätestens sechs Monate nach dem Stichtag des Geschäftsjahres vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unternehmen in Liquidation. In diesem Fall ist die Hauptversammlung jedoch nicht mehr befugt, den Jahresabschluss zu genehmigen.
Die Verantwortung der Direktoren und Manager für den Fall, dass der Jahresabschluss zum gesetzlichen Zeitpunkt nicht vorgelegt wird, ist in den Artikeln 527 und 528 des Companies Code geregelt, wonach die Direktoren gesamtschuldnerisch für alle Schäden verantwortlich gemacht werden, die sich aus der Verletzung der Satzung ergeben. . Die Verantwortung für Liquidatoren ist in Artikel 192 des Companies Code geregelt.
Die Sanktionen, wenn der Jahresabschluss nicht an die Hauptversammlung übermittelt oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, sind:
Strafsanktion Die Direktoren und Manager, die der Hauptversammlung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss vorgelegt haben, laufen Gefahr, mit einer Geldstrafe von 250 EUR bis 50.000 EUR bestraft zu werden ( Art. 126, § 1 Abs. 1º). W. Venn. ); Darüber hinaus kann eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr verhängt werden, wenn die vorgenannten Bestimmungen mit betrügerischer Absicht verletzt werden.
Zivilrechtliche Sanktion Wird der Jahresabschluss der Hauptversammlung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vorgelegt, so wird davon ausgegangen, dass der Schaden Dritter aus dieser Unterlassung resultiert, sofern nicht anders nachgewiesen ( Art. 92 Abs. 1 Nr. 3 Abs. W. Venn. ). Das Unternehmen muss daher nachweisen können, dass die verspätete Einreichung des Jahresabschlusses nicht den von Dritten geltend gemachten Schaden verursacht hat.