ABSCHNITT 155 KOMPROMISIEREN EINE ALTERNATIVE ZUR GESCHÄFTSRETTUNG
Das Companies Act sieht vor, dass ein Unternehmen in finanzieller Not mit einem Rettungsverfahren für Unternehmen beginnt, um das Unternehmen zu retten. Das Gesetz sieht jedoch auch vor, dass ein Unternehmen mit seinen Gläubigern einen Kompromiss oder eine Vereinbarung eingeht.
Business Rescue ist ein umfassendes Verfahren, bei dem ein Business Rescue Practitioner mit der Umsetzung eines Plans zur Rettung des Unternehmens aus seiner finanziellen Notlage beauftragt wird. Auf der anderen Seite sieht ein Kompromiss nach § 155 die Umstrukturierung der Unternehmensangelegenheiten ohne die Ernennung eines Rettungspersonals vor. In Bezug auf § 155 kann die Gesellschaft ihren Gläubigern einen Kompromiss oder eine Vereinbarung vorschlagen.
Dieser Prozess ist für das südafrikanische Recht nicht neu, und das Companies Act von 1973 sah bereits eine solche Bestimmung vor, war jedoch kostspielig und umständlich. Das Unternehmen verfügte auch nicht über ein automatisches Moratorium, um die Gläubiger daran zu hindern, rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einzuleiten, wie dies bei Rettungsmaßnahmen der Fall ist.
Ein Unternehmen, das sich in einer finanziellen Notlage befindet, hat anscheinend nur zwei Möglichkeiten: entweder mit einem Rettungsverfahren zu beginnen oder mit seinen Gläubigern eine Umstrukturierungsvereinbarung abzuschließen.
Wenn ein Unternehmen beabsichtigt, mit seinen Gläubigern einen Kompromiss oder eine Vereinbarung einzugehen, muss das Unternehmen seinen Gläubigern einen detaillierten Vorschlag vorlegen, der dem eines Rettungsplans für Unternehmen ähnelt, zusammen mit einer Mitteilung darüber, wann die Versammlung für die Gläubiger geplant ist, um über den Vorschlag abzustimmen.
Damit ein Kompromiss oder eine Vereinbarung gemäß § 155 akzeptiert werden kann, müssen 75% der Gläubiger des Unternehmens für den Kompromiss oder die Vereinbarung zustimmen.
Ein Kompromiss- oder Einigungsverfahren nach § 155 ist rationaler als ein Rettungsverfahren für Unternehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass das Unternehmen während der Neuverhandlung nicht über ein automatisches Moratorium gegen rechtliche Schritte verfügt, wie dies bei Rettungsverfahren für Unternehmen der Fall ist.
Quelle
bvrbusinessrescue.co.za/...omise-alternative-business-rescue/
Konnte nur das unter dem Paragraphen 155 finden.