Der vorgebrachte Vorschlag von Steinhoff ist ja bereits das Ergebnis der Vergleichsverhandlungen, mit wem Steinhoff nun genau die Verhandlungen geführt hat ist nicht bekannt, aber es wird sich schon um die strategisch wichtigen Parteien handeln.
Man ist nun schlicht und ergreifen an einem Punkt wo es nur Option A) und Option B) gibt, Option A) ist nun der Erhalt der notenwendigen Mehrheit um das Settlement sauber und ohne weitere Kollateralschäden implementieren zu können & Option B) ist die Zwangsweiseumsetzung der Regulierung der Klagen.
Nutzen die angesprochenen Parteien Option A) fällt die finanzielle Entschädigung höher aus als wenn sich die Parteien aufgrund der Ablehnung von Option A) zwangsläufig für die Option B) entscheiden, unterm Strich ist es aktuell tatsächlich so einfach.
Geld stinkt nicht, also sollte man wohl durchaus davon ausgehen dürfen, dass sich die Mehrheit der angesprochenen Parteien für Option A) entscheidet.
Man ist nun schlicht und ergreifen an einem Punkt wo es nur Option A) und Option B) gibt, Option A) ist nun der Erhalt der notenwendigen Mehrheit um das Settlement sauber und ohne weitere Kollateralschäden implementieren zu können & Option B) ist die Zwangsweiseumsetzung der Regulierung der Klagen.
Nutzen die angesprochenen Parteien Option A) fällt die finanzielle Entschädigung höher aus als wenn sich die Parteien aufgrund der Ablehnung von Option A) zwangsläufig für die Option B) entscheiden, unterm Strich ist es aktuell tatsächlich so einfach.
Geld stinkt nicht, also sollte man wohl durchaus davon ausgehen dürfen, dass sich die Mehrheit der angesprochenen Parteien für Option A) entscheidet.
Werbung