Ich denke die Kläger, welche dem GP zustimmen (bislang nur VEB bekannt), verzichten mit Sicherheit auf 90% ihres Schadensausgleichs, sie dürften vielleicht noch ca. 10% Ausgleich kriegen. Ich sitz da ja auch irgendwie mit im Boot als Altaktionär (über VEB). Ich finde 10% Ausgleich auch in Ordnung, denn Börse ist halt immer auch mit Risiko verbunden (siehe auch der Fall Wirecard), und ich bin halt selber schuld hier solche Verluste angehäuft zu haben, indem ich alles auf eine (leider die falsche) Karte gesetzt habe. Also: die Kläger, die jetzt dem Vergleich zustimmen, zeigen ihren guten Willen und üben Verzicht. Viele (auch ich) haben bestimmt noch genug Shares und wissen, dass dieser Vergleich bzw. der GP auch die einzige Chance ist, ihre Shares wieder werthaltiger werden zu lassen. Die Gläubiger müssen dann allerdings irgendwann auch ihren guten Willen zeigen und mittels Schuldenschnitt die Steinhoff-Kuh, die ihnen bisher leckere Milch gab, am Leben lassen, ansonsten gibt es halt keine Milch mehr. Also: erst müssen die Kläger ihren guten Willen durch Annahme des Vergleichs zeigen, danach dann die Gläubiger durch einen ordentlichen Schuldenschnitt. Wenn dann auch noch die Umschuldung klappt, sind wir bzw. Steinhoff über dem Berg".