Ein GP wird es m.E. nicht geben. Ein Teil-GP für die normalen Alt-Aktionärsklagen kann ich mir kurzfristig schon eher vorstellen. Dabei glaube ich aber, dass es zur Schonung der Cash-Kasse keine hohe Barkomponente geben wird, sondern dass hierfür auch Anteile auszugeben sein werden. Und in diesem Zusammenhang kann ich mir dann genauso gut vorstellen, dass man dies der kommenden HV zur Abstimmung vorlegt. Das wäre dann eine runde Sache und die betroffenen Shareholder (käme ja dann zu einer Verwässerung) könnten die Verantwortung gerecht werden. Bei der LH hat man zur Unternehmensrettung auch eine HV abhalten müssen.
Meine Frage: Bis wann muss SH nach NL-Recht spätestens die Tagesagenda für die Ende August anstehende HV veröffentlichen?
Meine Frage: Bis wann muss SH nach NL-Recht spätestens die Tagesagenda für die Ende August anstehende HV veröffentlichen?