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Steinhoff International Holdings N.V.

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Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 5,00 10,00 15,00
Fallender DAX-Kurs 5,00 10,00 14,99
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VM56GR9 , DE000VG99J42 , DE000VK1ETD4 , DE000VJ5NYU3 , DE000VJ60Y29 , DE000VJ64HQ9 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Souza:

Klageabweisung SA

3
28.06.20 20:29
In SA wurde die Klage auf Schadensersatz wegen fehlender Anspruchsgrundlage abgewiesen (oben Dago 253555, ...569). Die Kläger wurden auf Klagen gegen die unmittelbaren Schadenverursacher abgewiesen (Jooste, Deloitte).

In den Klagen in den Niederlanden wird es zentral darum gehen, ob das schuldhafte Verhalten des Vorstands Jooste der Gesellschaft zugerechnet wird. Für Deutschland gibt § 831 BGB eine erste Orientierung.  Für Kapitalgesellschaften gelten aber weitere spezielle Gesetze.

Der Kurs wird sich wegen der weiter bestehenden Unsicherheit nicht groß ändern.  
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zoli2003:

Montag Start

 
28.06.20 20:29
Wird ein spannender Montag.Hat das SA-Urteil zu den Klagen eine klitzekleine Auswirkung auf den Kurs?Zieht es zum Mittag hoch,wenn klar ist das der 30.6 nicht mehr in Frage steht. Es wäre/ist Wahnsinn,dass sich der Wirecard-Kurs noch im Juni an Steinhoff annähern könnte.Zwar nicht einstellige ct, aber insolvent sind sie.Steinhoff immer noch nicht! Aber mal unter uns: Manche Kursbewegungen waren schon Zombiehaft.Ich sehe auf meinem Bildschirm die Zahl 5, eingebrannt.Bis morgen....
Antworten
__Dagobert:

Prognose für Montag

5
28.06.20 20:32
Keine Ahnung.

1. die Fälle in Nl, D und SA sind nicht vergleichbar.

In den NL wie auch Deutschland kam es zum originären Erwerb von Aktien von Steini. Dort stützen sie sich auf Prospekthaftung - also Steinhoff hat mit falschen Zahlen um neue Aktionäre geworben. Hier sehe ich, wenn die falschen Zahlen nachweisbar wären, eher Chancen. Eher deshalb, da die Zahlen ja testiert waren und weiterhin sind uns keine unechten Umsätze bekannt. Ob eine falsche Bewertung von beispielsweise Immos, die ja durch Sachverständige bewertet werden, Steini anlastbar sind, stelle ich einmal in Frage. Rechtswidrig und schuldhaft. Schuldhaft ist der springende Punkt. Da man sich imme Sachverständigen bedient, sehe ich bei „schuldhaft“ ein Problem, denn ich darf davon ausgehen, dass ein SV seinen Job ordentlich macht. Besorgungs- Erfüllungsgehilfenhaftung „wer sich wissentlich einer untüchtigen Person bedient....“

2. Irrtumsanfechtung
Hier die österreichische Bestimmung dazu:

War ein Teil über den Inhalt der von ihm abgegebenen oder dem anderen zugegangenen Erklärung in einem Irrtum befangen, der die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben betrifft, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet und erklärt wurde, so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den anderen veranlaßt war, oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde.

(2) Ein Irrtum eines Teiles über einen Umstand, über den ihn der andere nach geltenden Rechtsvorschriften aufzuklären gehabt hätte, gilt immer als Irrtum über den Inhalt des Vertrages und nicht bloß als solcher über den Bewegungsgrund oder den Endzweck.


„Falls der Irrtum durch den anderen veranlasst war oder diesen ... auffallen hätte müssen.

Naja, eine Einschätzung wie das ausgeht ist schwer, aber es gebe jedenfalls 2 Rechtsgründe auf die man die Klage stützen kann.

Gehen wir einmal von keiner Auswirkung auf den Kurs aus :)
Antworten
BobbyTH:

@ Souza

2
28.06.20 20:33
Da hast du etwas nicht verstanden. Nicht die Kläger, in diesem Fall Frau De Bruyne kann gegen Jooste und Co klagen, sonder Steinhoff kann/müsste klagen.

Das der Kurs sich nicht groß ändern wird, dem stimme ich voll umfänglich zu. Eher sinkt der sogar weil es mal wieder gute News waren.
Antworten
gin66:

@BobbyTH

 
28.06.20 20:42
den Absatz habe ich natürlich gelesen. Klingt gut für die Besitzer der Wandelanleihe, dass etwas Substanz vorhanden ist. :-)

Die Aktionäre gehen halt leer aus. Steht da, ganz genau.

Nun hoffen wir mal, dass der Artikel veraltet ist und die Aktionäre NICHT leer ausgehen.
Antworten
BobbyTH:

@Gin66

 
28.06.20 20:52
Ich schrieb doch das der Bericht alt ist. Darum ging es  mir gar nicht. Es ging um die Dichotomie welche bei der Steinhoff Anleihe, ich sage mal "abnormal" war. Abnormal ist in dem Fall positiv zu sehen, da eben Substanz vorhanden war, vielleicht auch noch ist.


Also nicht "etwas Substanz", sondern Substanz! Erkennst du den Unterschied? Denke schon.

Der Teil mit den Aktionären war in Bezug auf eine mögliche Insolvenz zu sehen, Insolvenz hat Steinhoff aber noch nicht angemeldet. Demnach kann man den Teil ausblenden.
Antworten
BobbyTH:

Tschuldigung, habsch vergessen

 
28.06.20 20:53
Bemerkenswert an dem bericht war doch die weiße Voraussicht des Verfassers in Hinsicht auf Wirecard.
Antworten
Dirty Jack:

Prospekthaftung

 
28.06.20 20:55
bezieht sich dann nur auf die Aktien, welche an der FSE ausgegeben und gehandelt wurden:
Am 07.12.2015 war fand das Listing an der FSE statt:
Ende Dezember 2015 waren an der FSE und damit Clearstream 1.437.980.410 Aktien registriert.
Kurz vor dem Crash, am 24.11.2017 waren es lediglich 1.153.178.766 Aktien.
Damals lag die Hauptlast, trotz Zweitlisting, auf der JSE.
Antworten
Coppi:

#Dirty

 
28.06.20 20:58
Also 25% und wieviele davon vertritt Tilp?
Antworten
Dirty Jack:

@Coppi

 
28.06.20 21:10
Die 20 % vom Freitag gehen wohl eher an die JSE.
25 % FSE über TILP und VEB.
Wieviel hatte eigentlich Wiese in der Zeit?
Upps, lt. AFM: zum September 2016 immerhin 1.377.725.827 Aktien, aber noch 884.412.020 Aktien zum Ende Dez. 2017.
Fehlt wohl noch ca. 1 Mrd in der Verteilung.
Lagen noch ein paar hundert Millionen zu der Zeit bei amerikanischen Banken als Sicherheit für die dortigen ADR´s.
Antworten
Dirty Jack:

Ergänzung

2
28.06.20 21:20
Man bedenke, dass zwischen Listing an der FSE Ende 2015 (Bestand: 3.862.638.640 Aktien) und dem Crash Ende 2017 (Bestand: 4.309.727.144 Aktien) 447.088.504 Aktien ausgegeben wurden.
Beim damaligen Ausgabekurs und dem Nominalwert kann sich jeder selbst ausrechnen, was in Stammkapital und was ins Share Premium marschierte.
Antworten
Fun_trader99:

Prospekthaftung

 
28.06.20 21:21
Prospekthaftung würde doch nur gelten wenn man die Anteile im Dez 2015 gekauft und gehalten hätte. Das sollte doch nur ein Bruchteil der Aktien sein würde ich mal behaupten.
Antworten
Josemir:

Und bei

 
28.06.20 21:26
der Prospekthaftung ist die Commerzbank mit dran..Alles sehr verzwickt. Die werden und müssen sich einigen.
Long.
Antworten
Coppi:

Vergleichs-

 
28.06.20 21:28
verhandlungen laufen ja jedenfalls und allenthalben. Also gibt es grds. Einigungsbereitschaft. Die wesentlichen Geschäfte laufen gut und besser. Wäre ja mal was, wenn zu Zeiten von WC, Steinhoff wie Phönix aus der Asche durchstartet...  
Antworten
BobbyTH:

@Coppi

 
28.06.20 21:32
mit durchstarten meinst du einen tenbagger?
Antworten
BobbyTH:

@Josemir

 
28.06.20 21:34
weshalb sollte den die Commerzbank haften? Müssen die mehr als auf die testierten Bilanzen prüfen?
Antworten
Dirty Jack:

Candlestick

2
28.06.20 21:39
Letzte Candlestick-Figur vom letzten Handelstag sieht auch nicht gerade schlecht aus:
(Verkleinert auf 46%) vergrößern
Steinhoff International Holdings N.V. 1187839
Antworten
Josemir:

@ Bobby

 
28.06.20 21:41
Weil die das Prospekt beim Börsengang begleitet haben bzw. Auch die Angaben prüfen müssen..
Long.
Antworten
BobbyTH:

Zur Info - Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers

 
28.06.20 21:44
dejure.org/gesetze/HGB/323.html

Und nochmal die Frage: Was ist mittlerweile bewiesen bei Steinhoff?

Lösungshilfe: Bei WC, laut mehreren Aussagen (Banken Phillipinen und EY) wurden Belege gefälscht.

Bei Steinhoff, laut Seifert eine Unterschrift auf einem Kaufvertrag gefälscht. Das ist jedoch nicht der Grund für die 12 Milliarden ABSCHREIBUNGEN!

Antworten
BobbyTH:

@Josemir

 
28.06.20 21:46
Dann hilf mir mal bite, wo finde ich eine Quelle das die Banken selbst bei testierten Bilanzen NOCHMAL prüfen müssen.

Antworten
BobbyTH:

@Josemir

 
28.06.20 21:48
Thema Produkthaftung, wie ich finde sehr interessant.

www.bafin.de/DE/Verbraucher/...ektpflicht/prospekte_node.html
Antworten
BobbyTH:

Hier mal ein Urteil

 
28.06.20 21:54
wie ich kein Kurzlesen glaube das ein WP verurteilt wurde. Übrigens D/NL. Interessant aber bestimmt nicht mit dem Börsengang von Steinhoff  vergleichbar

openjur.de/u/635428.html
Antworten
Coppi:

#Bobby

2
28.06.20 21:56
... das wären 50 Cent, nein, wenn die Korrektur kommt, nachhaltig, wird es mehr sein, auch und gerade im Interesse der Gläubiger, die haben absolute Sicherheit und sehen, dass die Bude brummt an den entscheidenden Stellen. Glaube an fulminantes Comeback. Wäre auch für guten Vergleich in dem Zusammenhang. Gehört dazu, wenn man sich ehrlich macht!!
Antworten
Josemir:

@ Bobby

 
28.06.20 21:59
Ok die Bafin muss auf Richtigkeit der Angaben prüfen. Ob dazu auch die Bilanz gehört ? Ist ja wohl nicht so..worauf möchtest du hinaus? BaFin auch in der Haftung?
Long..
Antworten
BobbyTH:

@Coppi, noch ein Bier?

3
28.06.20 22:00
Ja, wenn die weiteren Umstände (Umsatz, Gewinn, Klagelösung) positiv für Steinhoff ausgehen. Ja dann sehe ich ebenso eine Zukunft die, sofern man nicht gleich bei Centkursen verkäuft, sehr sehr rosige Zeiten.

Wird aber nicht morgen sein, könnte nächstes Jahr sein, oder erst in 5 Jahren.

Eins weiß ich aber, seit ich Verheiratet bin habe ich Geduld erlernt....
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