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Steinhoff International Holdings N.V.


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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
BobbyTH:

@Stadtwerke

 
27.06.20 18:25
der Prozess wurde ja finanziert. Ich gehe mal davon aus, dass wegen 4000€ sich die unten stehenden Unternehmen nicht beteiligt hätten.

finanzieren drrt.com/de/ und www.therium.com/ die Sammelklage welche von Frau De Bruyn "angestrebt" und durch Frau Hassan www.lhllaw.co.za/ unterstützt wird.
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Stadtwerke1:

Bobbyth

 
27.06.20 18:39
Und nun? Rein theoretisch müssten sie ja jetzt eine neue Klage einreichen ODER über den supreme court in letzter Instanz es versuchen (was nicht billig wird).
Reichen sie neue Klage ein kann's wieder dauern. Ob die dafür Zeit haben nochmal alles neu aufzurollen?
Mir persönlich fehlt auch die Idee für den Ansatz einer neuen Klage. Diese könnte allerhöchstens direkt gegen die Ex Direktoren gehen
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Shoppinguin:

Stadtwerke1: Klage

 
27.06.20 18:44
Wir hatten doch gerade diese komische Delaware LLC, die die Klagerechte gekauft hatte.
Vielleicht wussten die Kläger schon mehr und haben schnell verkauf, um die "Eventual Forderung" gegen Steinhoff noch in die Bilanz zu bekommen ?!
Antworten
BobbyTH:

@ Stadtwerke

 
27.06.20 18:46
"theoretisch müssen" Nö, kein Mensch wird zu etwas gezwungen. Zudem hatte ich vorher schon viel zu viel Gemutmaßt.

Und das eine neue Klage zeitintensiv ist hast du schon selbst  erkannt.

Falls sich Steinhoff dazu äußert, ich glaube es kaum, dann wird  nach meiner Meinung der Markt kaum drauf reagieren.
Antworten
dr_jek:

der text von olimpia

 
27.06.20 19:04
mal übersetzt..
klingt interessant..
spannend wie es wohl weitergeht ;)

Steinhoff International Holdings NV erhielt am Freitag einen Aufschub, als ein Obergericht in Johannesburg eine lokale Sammelklage gegen den globalen Einzelhändler abwies, nachdem eine Buchhaltungskrise Ende 2017 den Aktienkurs des Unternehmens zum Einsturz gebracht hatte.

Der Antrag eines Rentners im Ruhestand, der zwischen 2013 und 2016 Aktien für 80.000 Rand (4.625 Dollar) gekauft hatte, ist eine von mehreren geplanten Massenklagen gegen das Unternehmen. Im Jahr 2018 schlossen sich mehrere südafrikanische Unternehmen, die Mandanten vertraten, die vor der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung rund 20 Prozent der Aktien von Steinhoff hielten, einer Sammelklage der niederländischen Anwaltskanzlei BarentsKrans NV an.

"Ich bin mir bewusst, dass diese Schlussfolgerung die Erwartungen der Steinhoff-Aktionäre enttäuschen wird, dass das Gesetz in der Lage sein muss, sie für ihre Verluste zu entschädigen", sagte Richter David Unterhalter. "Dies bedeutet nicht, dass die Aktionäre ohne Rechtsmittel sind. Es ist Sache der Steinhoff-Unternehmen, die Steinhoff-Direktoren und Deloitte für jede Pflichtverletzung haftbar zu machen".

Anfang dieses Monats sagte Steinhoff, er bezahle für forensische Prüfer bei PwC, um die südafrikanische Anti-Korruptions-Polizei bei der Untersuchung des angeblichen finanziellen Fehlverhaltens zu unterstützen.

Klagen ersetzten die Schulden als Steinhoffs dringendste Sorge, nachdem der Einzelhändler mit den Gläubigern eine Vereinbarung getroffen hatte, die Kapital- und Zinszahlungen für rund 9 Milliarden Euro (10 Milliarden Dollar) Schulden bis 2021 auszusetzen. Im vergangenen Monat wurde ein Plan von Steinhoff abgelehnt, die Prozesskosten zu senken, indem er einige seiner größten Einzelkläger zu einem Fall zusammenfasste.

Steinhoff "studiert" das Urteil vom Freitag und wird "zu gegebener Zeit Stellung nehmen", hieß es in einer Antwort auf Fragen per E-Mail. Das Unternehmen plant, das Jahresergebnis 2019 am 30. Juni zu veröffentlichen.



www.bloomberg.com/news/articles/...urg-class-action-dismissed











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Taylor1:

kein Wunder Jooste freiläuft

4
27.06.20 19:07
und was ist mitdem Kurs,dann müsste es 5eur.eröffnen.
Antworten
Stadtwerke1:

@bobbyth @ shoppinguin

2
27.06.20 19:19
Ich bleibe dabei; als Jurist weiss ich wie ich sowas angehe.trial & Error ist vor Gericht sehr teuer. Zumindest die privaten Kläger in ZA sollten jetzt ruhe geben. Hoffen wir es doch Mal Smiley hehe
Antworten
Fanny:

War bei VW ähnlich

 
27.06.20 19:31
Da haben die Österreicher aus schadensersatz und die deutschen auf rückabwicklung geklagt. Da hat aber auch keiner gewartet ob die anspruchsgrundlage jetzt ausgefeilt genug ist. Aber gibt ja bekanntlich immer ein erstes Mal. Time will tell
Antworten
Taylor1:

H7 was sagtst du jetzt?

 
27.06.20 19:36
Antworten
olimpia1:

olimpia1

 
27.06.20 19:37
www.aktiencheck.de/exklusiv/...d_Pepkor_Aktienanalyse-11508715
Antworten
BobbyTH:

@ Stadtwerke

 
27.06.20 19:44
Private Kläger sind bei www.saflii.org/ sehr schwer aufzufinden.  
Antworten
MarketTrader:

gibt es hier einen echten juristen, der

 
27.06.20 20:05
die klageabweisung, bzgl. weiterer klageeinreichungen,  fachlich richtig bewerten bzw. einordnen kann? thx
Antworten
Fanny:

Ohne

 
27.06.20 20:10
Den Sachverhalt zu kennen bzw die anderen klagen bzw zumindest das urteil kann dir da kaum einer auch wenn Jurist ne fundierte antwort geben. Und wenn fängt sie an mit es ist durchaus realistisch und endet mit de facto zu wenig Informationen vorliegend. Dann bist so schlau wie vorher.

@bobby

Aber wenn man steinhoff eintippen kommt da halt scho einiges. Deshalb fmdacht ich mir sollt das urteil wenn veröffentlicht zu finden sein
Antworten
BobbyTH:

@ MarketTrader

 
27.06.20 20:24
Die Klägerin hat sich nicht an die Grundlage bzw. den Richtlinien einer Sammelklage gehalten. Diese Richtlinien finden sich in verschiedenen Abschnitten  des Süd Afrikanischen Rechts wieder.

Das Gericht bezieht sich insbesondere auf Mukaddam. Was immer das auch ist.

Anbei mal eine Übersetzung in Deutsch zum Gerichtssystem
Angehängte Datei: court_system_de.pdf
Antworten
BobbyTH:

@Fanny, das Urteil ist

 
27.06.20 20:26
dort noch nicht veröffentlicht.  Ein anderer User von hier  hatte mir es aber überlassen. Meine letzten Postings seit heute Mittag beziehen sich auf die Klageabweisung.

Frag bitte nicht nach der Datei, ich habe zugesagt  diese nicht weiter zu verbreiten.
Antworten
Sanjo:

Markettrader

 
27.06.20 20:28
Also dafür brauch ich keinen Juristen.
Das ist ein fertiges Urteil in Englisch kann man schön lesen die über 100 Seiten. Nix zum bashen drin, volle mit Push Infos !
Long und Plopp  
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#253267

BobbyTH:

Wie kann man soviele Fehler machen?

3
27.06.20 20:34
Frau Hassan von LHL hat sich bei fast keinem Punkt an das Mukaddam, bzw. an die Richtlinien zur Einreichung einer Sammelklage gehalten.

Dabei erwähnt sie sogar das sie 30 Jahren Erfahrungen zu  bieten hat. www.lhllaw.co.za/who-we-are.html

Oh mein Gott, ich werd noch zum Verschwörungstheoretiker  
Antworten
Fanny:

Lol

 
27.06.20 20:35
In der Tat interessant.

PS werde nicht nach dem Urteil fragen ;)

Antworten
gobe:

Moin @ all

 
27.06.20 20:40
scheiß egal. Mo. kaufe ich dazu und mach meine 1/4 mio. Anteile voll. Ist nur Geld. All in. Man lebt nur einmal. Nur meine Meinung. Wenn weg dann weg. Dann habe ich persönlich Pech gehabt und mache NIEMANDEN dafür verantwortlich.  Wie schrieb Ruhig Blut, so glaube ich,  immer STAHLEIER und einen Sack aus Kevler. Damit ist zwar noch nicht alles vom Tisch aber die Richtung steht.
LG  
Antworten
Mofo:

Urteil ??

2
27.06.20 21:01
Es gibt kein Urteil !!

Klage wurde nur abgewiesen ...
Antworten
BobbyTH:

@Mofo

 
27.06.20 21:07
endlich einer der das mir bestätigt. Urteil und Klageabweisung scheinen nicht bei allen unterschiedliche Begriffe zu sein :))  
Antworten
Taylor1:

wäre geil,wenn Steini jetzt eine positive

 
27.06.20 21:09
bewertung bekommt!.
5cent ist garnicht,so ein Unternehmen!.hat zwar schulden,aber welches unternehmen hat denn keins..
Antworten
MarketTrader:

heisst es nicht immer...

 
27.06.20 21:27
im namen des volkes ergeht folgendes urteil:"die klage wird abgewiesen. die kosten traegt die klaegerin..."

anders sieht es aus mit klagezulassung. es kann also auch ein zulassungsverfahren vorgeschaltet werden...u.s.w.
Antworten
BobbyTH:

@ MarketTrader - #253532

 
27.06.20 21:29
Klagen ins Süd Afrika werden mit den Worten: Lecks mi a Orsch des i a bäs schief ghoange
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