Sehr geehrter Herr XXX,
für Ihr Schreiben vom 20.12.2022 danke ich Ihnen. Zur Bearbeitung wurde das Aktenzeichen WA 22-QB 4100/00009 vergeben.
Die BaFin wird Ihren Hinweis im Hinblick eine mögliche Marktmanipulation gemäß Artikel 14 bzw. Artikel 15 der Marktmissbrauchsverordnung prüfen. Marktmanipulation kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Eine Ordnungswidrigkeit, d.h. die weniger schweren Fälle, verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer eigenen Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben.
Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt oder das Ergebnis der Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag ich bitte dennoch um Ihr Verständnis.
Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse. Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein oder Sie bei der Geltendmachung etwaiger (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich beispielsweise an einen Anwalt Ihres Vertrauens, Verbraucherschutzorganisationen oder Aktionärsvereinigungen wenden.
Sofern Sie uns zukünftig weitere Informationen den gleichen Sachverhalt betreffend übermitteln sollten, werden diese ebenfalls unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Eine weitere Eingangsbestätigung wird in diesem Fall nicht mehr versandt.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Benjamin Baumann
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Federal Financial Supervisory Authority
Bereich Wertpapieraufsicht / Asset-Management
Securities Supervision / Asset-Management
Referat WA 22
Division WA 22
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