Wenn ich hier gucke:
www.salzgitter-ag.com/de/...ons/aktie/aktionaersstruktur.html
dann hält das Land Niedersachsen derzeit 26,5% der Stimmrechte. GP Günter Papenburg AG hält 25,1%. 10% werden selbst gehalten (wozu auch immer), der Rest ist "verteilt".
Und wenn ich dann nachlese
de.wikipedia.org/wiki/Sperrminorit%C3%A4t
dann kommt da:
"Aktiengesellschaften
Eine Dreiviertelmehrheit ist unter anderem erforderlich nach § 103 AktG (Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern), § 129 AktG (Geschäftsordnung für die Hauptversammlung), § 141 AktG (Beschränkung oder Aufhebung von Vorzugsaktien), § 179 AktG (Satzungsänderung), § 182 AktG (Kapitalerhöhung), § 186 AktG (Ausschluss des Bezugsrechts), § 202 AktG (genehmigtes Kapital), § 221 AktG (Wandelanleihen), § 222 AktG (Kapitalherabsetzung), § 262 AktG (Liquidation) oder § 319 AktG (Eingliederung). "
Man bräuchte also z.B. für eine Kapitalerhöhung oder eine Satzungsänderung 75%+1Stück der Stimmrechte und somit das Land Niedersachsen. Für eine Komplettübername mit Squeeze Out der Minderheitsaktionäre bräuchte man noch mehr Anteile.
Was macht also Niedersachsen wohl mit seinen Anteilen? Verschenken, verkaufen oder halten und den Kurs der AG mitbestimmen?
OK, das sind Niedersachsen, da weiß man nie, aber was wäre der Anspruch der Mehrheit der Wähler, was ein Bundesland mit Unternehmensanteilen wohl tun soll?
Mehrheit! Nicht, was die Tierschutzpartei, BSW oder eine andere besonders laut schreiende kleine Partei fordert.