Wenn die Finanzbehörden (hier Steufa) einen Verdacht hegen, dann können entweder sofort die entsprechenden banken pp. angesprochen werden oder, es wird in netter Form der Zielperson klargemacht, das leugnen keinen Zweck hätte und eine kooperative Zusammenarbeit für alle das Beste wäre, er möge doch eine Freistellungserklärung vom Bankgeheimnis unterzeichnen und schon geht alles wie geschmiert.
Nach Tafelgeschäft und Luxemburg werden die hocheffizient arbeitenden Mitarbeiter der Steufa sich diesem Thema, über kurz oder lang, mit Sicherheit zuwenden.
Alle, die kein weiteres Einkommen haben, brauchen sich bis zu ca. 13.499,-- eh keine Sorgen zu machen, dieser Grundfreibetrag ist tax free.