Das Jahr 2005 bringt für Anleger Änderungen bei der Steuer. So ist ab Januar die Berechnung von Spekulationsgewinnen bei Aktienverkäufen anders geregelt.
Grundsätzliche Nachteile ergeben sich für Investoren dadurch nicht. Schlampereien bei der Formulierung des Gesetzes können Anleger voraussichtlich sogar zu ihren Gunsten nutzen. Die Änderung betrifft vor allem die Spekulationssteuer. Gewinne aus Aktienverkäufen müssen wie bisher versteuert werden, wenn die Papiere weniger als ein Jahr im Depot liegen und der Gewinn im Kalenderjahr 512 Euro übersteigt.
Allerdings ändert sich die Berechnung. Bisher galt die Durchschnittsmethode. Künftig wird nach "Fifo" gerechnet. Die Abkürzung steht für das englische "First in - first out". Das heißt: Wenn ein Aktienpaket in mehreren Tranchen gekauft wurde, gelten bei einem Verkauf als Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Steuer zunächst die Anschaffungskosten für die zuerst gekauften Tranchen.
Ein Beispiel: Ein Anleger kauft im Januar zehn Aktien der Reichmacher AG zu jeweils 10 Euro. Im Februar ist die Aktie auf 20 Euro gestiegen, und der Anleger kauft weitere zehn Papiere. Im März, die Aktie steht jetzt bei 30 Euro, verkauft er zehn Aktien. Bislang hätte sich die Steuer aus dem Veräußerungsgewinn aus den durchschnittlichen Anschaffungskosten berechnet. Der Gewinn beträgt (ohne Transaktionskosten) 150 Euro: 300 Euro Ertrag beim Verkauf minus 150 Euro durchschnittliche Anschaffungskosten.
Höhere Steuersätze
Bei Fifo läuft die Rechnung anders. Im Beispiel der Reichmacher-Aktie ist nicht mehr der durchschnittliche Kaufpreis von 15 Euro je Aktie die Grundlage, sondern der Kauf der ersten Tranche zu 10 Euro. Der Spekulationsgewinn beträgt also nicht 150 Euro, sondern 200 Euro. Entsprechend höher ist die Steuer.
Doch nicht immer ist Bundesfinanzminister Hans Eichel Gewinner des neuen Gesetzes: "Ob es für den Anleger günstiger oder ungünstiger ist, hängt von den konkreten Umständen ab", sagt Petra Kachel, Referentin für Steuerpolitik beim Deutschen Aktieninstitut (DAI). Es gilt die Faustformel: Wer seine Tranchen in fallende Kurse herein gekauft hat, fährt mit Fifo besser.
Unter Steuerexperten ist inzwischen ein Streit entbrannt, ab wann die Fifo-Regel eigentlich gilt. Das Gesetz ist so schlampig formuliert, dass es möglicherweise bereits für die Steuererklärung 2004 Anwendung findet. "Es war entschiedener Wille des Gesetzgebers, dass die Fifo-Regel ab dem 1. Januar 2005 gilt", sagt Wolfgang Skorpel, Steuerexperte beim Bundesverband deutscher Banken (BdB). Doch die Formulierung lässt Interpretationsspielraum. "Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt es ab dieser Woche Donnerstag. Daraus könnte man annehmen, dass es für das gesamte Steuerjahr 2004 gilt. Das wollte der Gesetzgeber zwar nicht, es ist aber miserabel formuliert", sagt Ute Witt, Partnerin und Steuerexpertin bei Ernst & Young.
Für Anleger, bei denen die Fifo-Regel 2004 zu niedrigeren Steuern führen würde, ergibt sich so eine Chance: "Man kann sich darauf berufen, dass Fifo schon dieses Jahr gilt. Dann geht es eventuell vor Gericht. Je nachdem, wie hoch die Beträge sind, kann sich ein Prozess lohnen", sagt Witt. Einen Versuch sei es zumindest wert, Fifo in der 2004er Steuererklärung anzuwenden und abzuwarten, ob das Finanzamt das akzeptiert.
Unklar formuliert ist im Gesetz auch, ob Fifo nicht nur für Aktien gilt, sondern auch für Optionsscheine und Zertifikate. Nach dem Wortlaut ist das nicht der Fall, der BdB will sich aber auch hier für Fifo einsetzen: "Wir sind mit dem Bundesfinanzministerium deswegen im Gespräch und gehen davon aus, dass es darauf hinausläuft", sagt BdB-Steuerexperte Skorpel.
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greetz