SPD und Grüne entschärfen Teile von Steuerpaket
- Pläne für Dienstwagenbesteuerung aber vorerst unverändert
Berlin (AFP) - SPD und Grüne haben sich auf Änderungen ihres Steuerpakets verständigt und sind dabei in Teilbereichen Forderungen der Wirtschaft entgegengekommen. Finanziert werden sollen die Erleichterungen vor allem durch eine weitere zeitliche Streckung der Erstattung von so genannten Körperschaftsteuerguthaben, wie der SPD-Finanzpolitiker Jörg-Otto Spiller nach einer Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Änderungen seien auch mit Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) abgestimmt. Über weitere zwischen SPD und Grünen noch strittige Punkte, darunter die Umsatzsteuer auf Schnittblumen und andere Gartenbauerzeugnisse, soll am Abend in der Koalitionsrunde beraten werden.
Nicht abrücken will die Koalition demnach von den umstrittenen Plänen für eine höhere Besteuerung von Dienstwagen sowie von den geplanten Einschnitten bei der Eigenheimzulage. Spiller räumte allerdings ein, dass wegen des Widerstands der Union im Bundesrat mit weiteren Änderungen des Gesetzentwurfes zu rechnen sei, der am Freitag kommender Woche im Bundestag verabschiedet werden soll. Die CDU/CSU hat bislang ein Nein zu dem kompletten Steuerpaket angekündigt, das ohne Zustimmung des Bundesrats nicht in Kraft treten kann.
Bei den zwischen SPD und Grünen noch strittigen Punkten geht es neben den Gartenbauerzeugnissen besonders um die geplanten Kontrollmitteilungen von Banken. Hier wollen die Grünen noch Änderungen erreichen. Das Vorhaben an sich ist aber nach SPD-Angaben in der Koalition nicht strittig.
Die von der Koalition beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfs betreffen unter anderem die Besteuerung von Investmentfonds. Hier soll eine Doppelbesteuerung dadurch vermieden werden, dass generell nur bei Gewinnausschüttung oder Anteilsverkauf besteuert wird. An den Plänen zur Besteuerung privater Veräußerungsgewinne, etwa bei Immobiliengeschäften, hält die Koalition fest. Der Freibetrag wird aber auf 1000 Euro fast verdoppelt, womit Bagatellgeschäfte steuerfrei bleiben.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken soll zwar nun doch erhalten bleiben; allerdings wird die Betragsgrenze von derzeit geltenden 140 Euro pro Empfänger und Jahr drastisch auf 30 Euro herabgesetzt. Für so genannte Kombiartikel wie Bücher in Verbindung mit einer CD oder auch das viel diskutierte Überraschungsei mit beiliegendem Spielzeug soll nun doch weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten.
Änderungen wurden auch bei der vorgesehenen Mindestbesteuerung auf Unternehmensgewinne beschlossen, die die so genannte Verlustverrechnung auf 50 Prozent des Gewinns begrenzt. Hier soll durch einen Sockelbetrag von 100.000 Euro die Liquidität besonders kleinerer Betriebe mit stark schwankenden Erträgen gesichert werden. Auch steuerliche Verrechnungsmöglichkeiten bei Fusionen und Umstrukturierungen von Betrieben sollen entgegen den ursprünglichen Koalitionsplänen erhalten bleiben. Die Länder sollen das Recht erhalten, Mindesthebesätze bei der Gewerbe- und Grundsteuer festzulegen, um Steueroasen in einzelnen Gemeinden "trockenzulegen".
Spiller betonte, das Steueraufkommen insgesamt werde sich durch die neuen Beschlüsse nicht ändern. So rechnet die Koalition für 2003 und 2004 mit Mehreinnahmen von jeweils rund 800 Millionen Euro dadurch, dass die Erstattung der Körperschaftsteuerguthaben gleichmäßig auf die kommenden 14 Jahre verteilt werden muss. Hier war bisher nur eine Verteilung der Erstattungen auf sieben Jahre vorgesehen.
- Pläne für Dienstwagenbesteuerung aber vorerst unverändert
Berlin (AFP) - SPD und Grüne haben sich auf Änderungen ihres Steuerpakets verständigt und sind dabei in Teilbereichen Forderungen der Wirtschaft entgegengekommen. Finanziert werden sollen die Erleichterungen vor allem durch eine weitere zeitliche Streckung der Erstattung von so genannten Körperschaftsteuerguthaben, wie der SPD-Finanzpolitiker Jörg-Otto Spiller nach einer Sitzung des Bundestags-Finanzausschusses am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Änderungen seien auch mit Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) abgestimmt. Über weitere zwischen SPD und Grünen noch strittige Punkte, darunter die Umsatzsteuer auf Schnittblumen und andere Gartenbauerzeugnisse, soll am Abend in der Koalitionsrunde beraten werden.
Nicht abrücken will die Koalition demnach von den umstrittenen Plänen für eine höhere Besteuerung von Dienstwagen sowie von den geplanten Einschnitten bei der Eigenheimzulage. Spiller räumte allerdings ein, dass wegen des Widerstands der Union im Bundesrat mit weiteren Änderungen des Gesetzentwurfes zu rechnen sei, der am Freitag kommender Woche im Bundestag verabschiedet werden soll. Die CDU/CSU hat bislang ein Nein zu dem kompletten Steuerpaket angekündigt, das ohne Zustimmung des Bundesrats nicht in Kraft treten kann.
Bei den zwischen SPD und Grünen noch strittigen Punkten geht es neben den Gartenbauerzeugnissen besonders um die geplanten Kontrollmitteilungen von Banken. Hier wollen die Grünen noch Änderungen erreichen. Das Vorhaben an sich ist aber nach SPD-Angaben in der Koalition nicht strittig.
Die von der Koalition beschlossenen Änderungen des Gesetzentwurfs betreffen unter anderem die Besteuerung von Investmentfonds. Hier soll eine Doppelbesteuerung dadurch vermieden werden, dass generell nur bei Gewinnausschüttung oder Anteilsverkauf besteuert wird. An den Plänen zur Besteuerung privater Veräußerungsgewinne, etwa bei Immobiliengeschäften, hält die Koalition fest. Der Freibetrag wird aber auf 1000 Euro fast verdoppelt, womit Bagatellgeschäfte steuerfrei bleiben.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Werbegeschenken soll zwar nun doch erhalten bleiben; allerdings wird die Betragsgrenze von derzeit geltenden 140 Euro pro Empfänger und Jahr drastisch auf 30 Euro herabgesetzt. Für so genannte Kombiartikel wie Bücher in Verbindung mit einer CD oder auch das viel diskutierte Überraschungsei mit beiliegendem Spielzeug soll nun doch weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten.
Änderungen wurden auch bei der vorgesehenen Mindestbesteuerung auf Unternehmensgewinne beschlossen, die die so genannte Verlustverrechnung auf 50 Prozent des Gewinns begrenzt. Hier soll durch einen Sockelbetrag von 100.000 Euro die Liquidität besonders kleinerer Betriebe mit stark schwankenden Erträgen gesichert werden. Auch steuerliche Verrechnungsmöglichkeiten bei Fusionen und Umstrukturierungen von Betrieben sollen entgegen den ursprünglichen Koalitionsplänen erhalten bleiben. Die Länder sollen das Recht erhalten, Mindesthebesätze bei der Gewerbe- und Grundsteuer festzulegen, um Steueroasen in einzelnen Gemeinden "trockenzulegen".
Spiller betonte, das Steueraufkommen insgesamt werde sich durch die neuen Beschlüsse nicht ändern. So rechnet die Koalition für 2003 und 2004 mit Mehreinnahmen von jeweils rund 800 Millionen Euro dadurch, dass die Erstattung der Körperschaftsteuerguthaben gleichmäßig auf die kommenden 14 Jahre verteilt werden muss. Hier war bisher nur eine Verteilung der Erstattungen auf sieben Jahre vorgesehen.
