Autofahrer aufgepasst:
Verursacht ein Kraftfahrer einen Unfall, weil er sich von einem entgegenkommenden Fahrzeug irritiert fühlt, trägt der Fahrer des entgegenkommenden Autos zur Hälfte die Schuld.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte einen Autofahrer auf Schadenersatz, obwohl dieser eigentlich korrekt in seiner Spur gefahren war. (OLG Hamm, Az. 27 U 62/00)
Im zu entscheidenden Fall glaubte ein Fahrer wegen des Gegenverkehrs nicht genügend Platz auf der Fahrbahn zu haben. Er wich aus und fuhr in den Straßengraben. Den Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs, welcher bei ihm die Panik ausgelöst hatte, verklagte der Geschädigte auf Schadenersatz.
Mit Erfolg: Das Gericht verurteilte den Fahrer auf der Gegenfahrbahn dazu, die Hälfte des Schadens zu tragen, obwohl dieser nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen hatte. Die Richter bescheinigten sogar, dass das Ausweichmanöver des Geschädigten unnötig gewesen sei, da genügend Platz auf der Fahrbahn war. Entscheidend sei jedoch, so die Richter, dass der entgegenkommende Fahrer zur Entstehung des Unfalls beigetragen habe. Schließlich berge jede Autofahrt ein gewisses Betriebsrisiko in sich.
Verursacht ein Kraftfahrer einen Unfall, weil er sich von einem entgegenkommenden Fahrzeug irritiert fühlt, trägt der Fahrer des entgegenkommenden Autos zur Hälfte die Schuld.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte einen Autofahrer auf Schadenersatz, obwohl dieser eigentlich korrekt in seiner Spur gefahren war. (OLG Hamm, Az. 27 U 62/00)
Im zu entscheidenden Fall glaubte ein Fahrer wegen des Gegenverkehrs nicht genügend Platz auf der Fahrbahn zu haben. Er wich aus und fuhr in den Straßengraben. Den Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs, welcher bei ihm die Panik ausgelöst hatte, verklagte der Geschädigte auf Schadenersatz.
Mit Erfolg: Das Gericht verurteilte den Fahrer auf der Gegenfahrbahn dazu, die Hälfte des Schadens zu tragen, obwohl dieser nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen hatte. Die Richter bescheinigten sogar, dass das Ausweichmanöver des Geschädigten unnötig gewesen sei, da genügend Platz auf der Fahrbahn war. Entscheidend sei jedoch, so die Richter, dass der entgegenkommende Fahrer zur Entstehung des Unfalls beigetragen habe. Schließlich berge jede Autofahrt ein gewisses Betriebsrisiko in sich.