So wehren Sie sich gegen Makler-Tricks

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tom68:

So wehren Sie sich gegen Makler-Tricks

 
05.07.01 15:32
Wirtschaftswoche 05.07.2001  

Börse: So wehren Sie sich gegen Makler-Tricks  

Mit welchen Tricks Makler und Banken Anleger benachteiligen und wie diese sich wehren können.  

Wer Geld verliert, ist in seiner Wortwahl nicht zimperlich: „Sind die Frankfurter Kursmakler alle noch besoffen?“
„Betrug durch Börsenmakler.“ „Stoppt die Makler!“ Kursmakler: Verbrecher der Nation?“  

So machen sich erboste Anleger in Internetboards Luft – das Netz als Ventil für die eigene Ohnmacht. Denn wer den Verdacht hat,
seine Aktienorder sei an der Börse zu spät, zu teuer oder zu Unrecht überhaupt nicht ausgeführt worden, hat kaum Möglichkeiten, gegen
Börse oder Kursmakler vorzugehen. Wer nicht nachgeben will, landet im telefonischen Bermudadreieck zwischen Bank, Börse und Makler
und kapituliert spätestens dann.  

Doch nun soll alles besser werden. Seit kurzem gibt es für Beschwerden über Aktienorders eine Anlaufstelle: Die Telefonhotline der
Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) in Frankfurt (0800/2302023) Die HÜSt ist dafür verantwortlich, dass auf dem Frankfurter Parkett, im
Computerhandelssystem Xetra und an der Terminbörse Eurex alles korrekt abläuft. Über Xetra und das Frankfurter Parkett laufen
zusammen rund 95 Prozent der Aktienumsätze der deutschen Wertpapierbörsen. „Wir bekommen zurzeit 400 bis 450 Anrufe im
Monat“, sagt HÜSt-Chef Michael Zollweg, „Tendenz steigend.“ Zollweg hat für das Beschwerdetelefon drei neue
Leute eingestellt. „Viele Anrufer haben Verständnisfragen. Oft werden wir aber auch auf ernsthafte Verstöße aufmerksam
gemacht.“  

VERSPÄTETE AUSFÜHRUNG. Gerade erfahrene Anleger, die im Internet oder mit eigenen Echtzeitsystemen Kurse verfolgen, beschweren
sich oft, dass ihre Aufträge vom Makler nicht ausgeführt werden. „Wenn der unten sitzt, Zeitung liest und die Order liegen lässt,
greifen wir uns den Makler schon mal“, sagt Zollweg. Denn Makler sollten ihre Kurse regelmäßig aktualisieren – nicht erst
dann, wenn eine neue Order einläuft, die dann womöglich zum neuen Kurs nicht mehr ausgeführt werden kann.  

Oft liegt es aber an der Bank, wenn eine Aktienorder zu spät ausgeführt wird. Banken schieben interne Probleme bei der
Orderweiterleitung gern auf die Börse. „Wir können dann anhand unserer Protokolle das Gegenteil nachweisen“, kontert
Zollweg. Anleger sollten im Zweifel bei den Handelsüberwachungsstellen nachfragen.  

TEILAUSFÜHRUNGEN. Anleger müssen sich oft auch ärgern, wenn ihre Orders nur teilweise oder in Häppchen ausgeführt werden. Der
Auftraggeber bekommt dann die gewünschten 100 Aktien nicht auf einen Schlag, sondern zum Beispiel erst 20, dann 50 und dann noch
mal 30 Stück. Das kann passieren, wenn nicht genügend Aktien auf dem Markt sind – es gibt aber auch absichtliche
Teilausführungen. Verantwortlich dafür sind Makler auf dem Parkett oder die so genannten Betreuer. Das sind Banken oder
Finanzdienstleister, die in Xetra einen liquiden Handel sicherstellen sollen. Betreuer, die kleinere Kontingente auf eigene Rechnung handeln,
verdienen vor allem am „Spread“, der Spanne zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis. Als ein Anleger mit einer limitierten
Order in der Mitte dieses Spreads dazwischenkam, sodass der Betreuer weniger verdient hätte, führte die Betreuerbank in Xetra eine
200-Stück-Order in 20 Tranchen aus. „Dem armen Anleger wurden im Dreisekundentakt jeweils zehn Stück ins Depot
gedonnert“, erzählt HÜSt-Mitarbeiter Stefan Bickelhaupt. „Die Betreuerbank hatte offenbar das Gefühl, den Kunden
erziehen zu müssen.“ Weil Banken Teilausführungen als einzelne Aufträge abrechnen, hätte der Anleger 20-mal die
Mindestprovision für eine Order zahlen müssen.  

Zusätzliches Ärgernis: Die Banken stellen Anlegern regelmäßig für jede Teilausführung in Xetra auch die Xetra-Gebühren in Rechnung
– obwohl sie an die Börse in solchen Fällen nur einmal zahlen müssen. In dem zitierten Fall hatte der Anleger Glück: Das Geschäft
wurde storniert und der Betreuer wegen Untreue angezeigt.  

NEUTRALITÄTSPFLICHT VERLETZT. Makler müssen Kunden aller Banken gleich behandeln. Das passiert nicht immer. Seit der
Discountbroker Consors bei der Maklerfirma Berliner Freiverkehr eingestiegen ist, gilt der Broker selbst als Freimakler. Consors zahlt
anderen Maklern deshalb nur noch 15 Prozent der üblichen Courtage. Statt acht Euro bei einer Order von 300 Aixtron-Aktien bekommt der
Makler nur noch 1,20 Euro. Den Rest kassiert Consors – der Onlinebroker gibt den Preisvorteil nicht an seine Kunden weiter. Auch
die Deutsche Bank ist mit ihrem Makler DB Broker dem Beispiel von Consors gefolgt. „Manchen Maklern sind so zigtausend Euro an
Einnahmen weggebrochen“, sagt Bickelhaupt. Ihren Ärger lassen die dann gelegentlich an Kunden aus. Kommt zum Beispiel eine
Verkaufsorder, es sind aber keine Käufer da, liegt es im Ermessen des Maklers, ob er die Aktien auf eigene Rechnung abnimmt. Eine
Consors-Order kann dann schon mal liegen bleiben.  

AUSWEICHEN. „Wir haben einen Fall auf Band, wo der Makler gesehen hat, dass eine Order von Consors kam und daraufhin die
Taxe, zu der eine Order wahrscheinlich ausgeführt worden wäre, immer wieder hoch genommen hat“, berichtet Zollweg. Der
Makler wich dem Geschäft regelrecht aus. Ausweichaktionen gibt es nicht nur auf dem Parkett, sondern auch im Handelssystem Xetra,
wo Betreuerbanken liquiden Handel nur vortäuschen . Bis vor kurzem waren diese Manipulationen nicht einmal verboten. Auf Intervention
der Handelsüberwachung mussten die Computer der Betreuer („Quote Machines“) umprogrammiert werden. Zollweg:
„Mittlerweile haben wir das Ausweichen weit gehend abgestellt. Es kommt immer noch in Einzelfällen vor, diese aber werden
sanktioniert.“  

ÜBERHÖHTE PREISE. Wenn ein Makler signalisiert, dass er für elf Euro kauft und für zwölf Euro verkauft – Anleger können diese
Geld- und Briefkurse im Internet sehen – sollte er nicht plötzlich 13 Euro verlangen. Wer frühzeitig reklamiert, hat gute Chancen,
dass der Makler nachbessert. „Manche Makler machen 600 Kurse täglich, da passieren schon mal Fehler“, sagt Zollweg.  

ÄRGERNIS AUSLANDSAKTIEN. Machtlos zusehen müssen die Börsenaufseher noch, wenn bei Auslandsaktien an der Börse Mondpreise
zu Stande kommen. Der Makler muss nämlich bei der Preisbildung ausschließlich Angebot und Nachfrage berücksichtigen. Gerade bei
wenig liquiden Auslandswerten sind die Preise deutlich ungünstiger als an den Heimatbörsen der Aktien – selbst wenn das Papier
dort zur selben Zeit gehandelt wird. Der Preisnachteil ist so groß, dass er auch nicht mit höherem Aufwand oder Risiko des Maklers
gerechtfertigt werden kann. Zollweg will durchsetzen, dass der Makler den Preis, zu dem eine Aktie in Paris, New York oder Budapest
gehandelt wird, als Referenzpreis berücksichtigt.  

„In 98 Prozent aller Fälle tun die Makler dies schon heute“, sagt der Börsenaufseher, „sie müssen es aber
nicht.“ Ein Makler, der eine Aktie 30 Prozent teurer verkaufte, als sie zur selben Zeit im Ausland notierte, kam so ungeschoren
davon. Er habe den Preis „streng nach Orderlage gemacht“, rechtfertigte sich der Mann – und kam damit durch. So
lange die Börsen ihre Regelwerke nicht ändern, sollten Anleger deshalb wenig liquide Auslandswerte möglichst auch im Ausland ordern.

Courtage:

Sehr guter Beitrag! o.T.

 
05.07.01 15:36
1Mio.€:

Sehr interessant! o.T.

 
05.07.01 15:40
DarkKnight:

Regelwerke helfen nichts, dieses Krebsgeschwür

 
05.07.01 15:44
ist nicht auszurotten ...  
index:

nochmal up o.T.

 
08.07.01 18:39
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