Zu einer Geldstrafe in Höhe von 4050 Euro ist ein Fahrlehrer in Cham verurteilt worden, weil er bei einer Nachtfahrt mit einer 18jährigen Schülerin auf einen Waldweg gefahren und dort zudringlich geworden ist.
Der Fahrlehrer hatte angenommen, dass sie tatsächlich mehr von ihm wollte, weil sie auf einer Fahrstunde mit ihm und 'natürlich mit Sex' bestanden hatte. Allerdings unterließ er weitere Versuche, als sie sich diese verbat.
Da auch eine weitere Fahrschülerin angab, sexuell belästigt worden zu sein, sah die Richterin keinen mildernden Grund und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Quelle: extern2.donau.de
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Der Fahrlehrer hatte angenommen, dass sie tatsächlich mehr von ihm wollte, weil sie auf einer Fahrstunde mit ihm und 'natürlich mit Sex' bestanden hatte. Allerdings unterließ er weitere Versuche, als sie sich diese verbat.
Da auch eine weitere Fahrschülerin angab, sexuell belästigt worden zu sein, sah die Richterin keinen mildernden Grund und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
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