sgericht auf Rückkehr nach Deutschland. Wer bezahlt das ?
Gut dreieinhalb Jahre nach der Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters Muhlis A. alias „Mehmet“ in die Türkei geht der Rechtsstreit in eine neue Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin prüft heute im Revisionsverfahren die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Abschiebung. Doch zur Verhandlung in Berlin darf der nun Volljährige Muhlis für drei Tage anreisen, wie sein Anwalt Alexander Eberth bestätigte.
Im Sozialreferat stellte man sich dagegen rasch auf den Rückkehrer ein: Man werde die „Flexible Jugendhilfe München“ beauftragen, ihn zu betreuen. Es solle ein „individueller Hilfeplan für die soziale Integration“ ausgearbeitet werden. Referent Friedrich Graffe sagte nach der VGH–Entscheidung: „Wichtigstes Ziel ist die berufliche und schulische Integration des Jugendlichen.“
Eventuell muss „Mehmet“ bei einer Rückkehr nach Deutschland trotzdem wieder in Haft. Wie die Staatsanwaltschaft mehrmals erklärte, sei das Verfahren damals nur vorläufig eingestellt worden. Sollte „Mehmet“ zurückkehren, werde die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall beantragen, dieses Verfahren in der Berufungsinstanz fortzusetzen.
Gut dreieinhalb Jahre nach der Abschiebung des jugendlichen Serienstraftäters Muhlis A. alias „Mehmet“ in die Türkei geht der Rechtsstreit in eine neue Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin prüft heute im Revisionsverfahren die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Abschiebung. Doch zur Verhandlung in Berlin darf der nun Volljährige Muhlis für drei Tage anreisen, wie sein Anwalt Alexander Eberth bestätigte.
Im Sozialreferat stellte man sich dagegen rasch auf den Rückkehrer ein: Man werde die „Flexible Jugendhilfe München“ beauftragen, ihn zu betreuen. Es solle ein „individueller Hilfeplan für die soziale Integration“ ausgearbeitet werden. Referent Friedrich Graffe sagte nach der VGH–Entscheidung: „Wichtigstes Ziel ist die berufliche und schulische Integration des Jugendlichen.“
Eventuell muss „Mehmet“ bei einer Rückkehr nach Deutschland trotzdem wieder in Haft. Wie die Staatsanwaltschaft mehrmals erklärte, sei das Verfahren damals nur vorläufig eingestellt worden. Sollte „Mehmet“ zurückkehren, werde die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall beantragen, dieses Verfahren in der Berufungsinstanz fortzusetzen.