Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Senator Entertainment AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Am heutigen Tage wurde dem Unternehmen eine Klage des Aktionärs Herrn
Karl-Walter Freitag sowie der von Herrn Freitag vertretenen Gesellschaften,
der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücksverwaltungs-GmbH und der
Ost-West Beteiligungs- Grundstücks-AG, wegen Anfechtung und Nichtigkeit von
Beschlüssen der Hauptversammlung des Unternehmens vom 7. Juli d.J.
zugestellt.
Die Klage richtet sich gegen:
den unter Tagesordnungspunkt 12 gefaßten Beschluss über die Aufhebung des
bestehenden Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten
Kapitals und Satzungsänderung;
den unter Tagesordnungspunkt 13 gefaßten Beschluss über die Aufhebung der
bestehenden bedingten Kapitalia, die Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
und Satzungsänderung;
den unter Tagesordnungspunkt 17 gefaßten Beschluss über die Bestätigung
des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. November 2004
über die Erhöhung des Grundkapitals durch Sacheinlage unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Tagesordnungspunkt 8).
Der Rechtstreit wird beim zuständigen Landgericht unter dem Aktenzeichen 90
O 75/06 geführt.
Das Unternehmen lässt die Klage unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss
dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.
Herr Freitag ist in der Vergangenheit bereits wiederholt gerichtlich gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vorgegangen.
Berlin, den 30. August 2006
DGAP 30.08.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: SENATOR Entertainment AG
Rankestr. 3
10789 Berlin Deutschland
Telefon: +49 (0)30 88-091-662
Fax: +49 (0)30 88-091-665
E-mail: investor@senator.de
WWW: www.senator.de
ISIN: DE000A0BVUC6
WKN: A0BVUC
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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EquityStory AG.
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Senator Entertainment AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Am heutigen Tage wurde dem Unternehmen eine Klage des Aktionärs Herrn
Karl-Walter Freitag sowie der von Herrn Freitag vertretenen Gesellschaften,
der Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücksverwaltungs-GmbH und der
Ost-West Beteiligungs- Grundstücks-AG, wegen Anfechtung und Nichtigkeit von
Beschlüssen der Hauptversammlung des Unternehmens vom 7. Juli d.J.
zugestellt.
Die Klage richtet sich gegen:
den unter Tagesordnungspunkt 12 gefaßten Beschluss über die Aufhebung des
bestehenden Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten
Kapitals und Satzungsänderung;
den unter Tagesordnungspunkt 13 gefaßten Beschluss über die Aufhebung der
bestehenden bedingten Kapitalia, die Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
und Satzungsänderung;
den unter Tagesordnungspunkt 17 gefaßten Beschluss über die Bestätigung
des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. November 2004
über die Erhöhung des Grundkapitals durch Sacheinlage unter Ausschluss des
gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Tagesordnungspunkt 8).
Der Rechtstreit wird beim zuständigen Landgericht unter dem Aktenzeichen 90
O 75/06 geführt.
Das Unternehmen lässt die Klage unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss
dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.
Herr Freitag ist in der Vergangenheit bereits wiederholt gerichtlich gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vorgegangen.
Berlin, den 30. August 2006
DGAP 30.08.2006
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E-mail: investor@senator.de
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