Schuldenreduktion: Journallie verblödet Leser


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Libuda:

Schuldenreduktion: Journallie verblödet Leser

 
30.10.11 20:41
Ganz so einfach wie die überwiegend verblödete deutsche Journallie das Problem darstellt (die Sonntagzeitung der FAZ ausdrücklich ausgenommen, die zumindest von bilanztechnischen Seite eine sachgerechte Analyse liefert), ist es sicher nicht. Eigentlich sollte man vermuten, dass zumindest in den Redaktionen von Wirtschaftszeitungen bzw Wirtschaftsteilen von großen Webseiten wie t-online jemand sitzen sollte, der von der Bilanzierung und der Nichtkompensation bzw. Kompensation von Aktiv- und Passivpositionen zumindest ansatzweise etwas versteht und nicht einen solchen dünnpfiffigen Scheiss herunterlabert, dass man Addition und Subtraktion verwechselt habe, sondern - wenn Null-Ahnung vorhanden ist - schlicht und einfach sein Maul hält. -Denn diese an diesem Wochenende gelaufene Verblödung von ahnungslosen Journallie-Blödmannern und -frauen ist unverschämt, dreist, frech und lächerlich hoch drei, denn das Problem ist in der Tat komplex hoch neun.
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Libuda:

Wichtige Vorüberlegung

 
30.10.11 21:26
Warum ich den Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung nur gut und nicht sehr gut fand, liegt daran begründet, dass dort ein Vorspann fehlt, wie Staatsschulden in diesem Zusammenhang auch entstehen könnten und wo ich im Zusammenhang mit der US-Staatsverschuldung im Zusammenhang mit den Bankenhilfen immer wieder eine differenziertere Sichtweise angemahnt habe.

Der Ankauf von Aktien von Citygroup, AIG, General Motors und anderen hat den US-Staat beispielsweise 500 Milliarden gekostet. Die dadurch entstandenen Ausgaben erhöhten die Verschuldung um 500 Milliarden – aber im Gegensatz von z.B. von Transferleistungen wie Sozialhilfe ist dieses Geld nicht weg. Man kann die Aktien oder Kredite auch wieder zu Geld machen – und das geschah und die Amis und fast alle anderen Staaten kamen mit Gewinnen aus dieser „Verschuldung“ heraus. Ein Land machte da eine Ausnahme, nämlich Deutschland, wo der dämliche Steinbrück das Geld den Finanzterroristen so ungehemmt in den Arsch blies, dass Deutschland im Minus enden wird – aber eben nicht in dem Ausmaß, was zeitweilig avisiert war.
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Lulea Ostsee:

Bist kein Fan von Steinbrück?

 
30.10.11 21:30
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Libuda:

Das Saldierungsproblem

 
30.10.11 21:50
Während im Fall des Aktienkaufs von Banken durch den Staat die Sache so gezählt wird, dass die Kaufsumme von Aktien die Staatsschulden erhöht, ergab sich bei der Bad Bank der HRE ein sehr viel differenzierteres Problem: Derivative Engagements der HRE führten zu Verbindlichkeiten und entsprechenden Passivpositionen. Für dese Passivpositionen/Verbindlichkeiten wurde aber von den Geschäftspartner gefordert, dass Sicherheiten bereitstehen, und zwar nur für diese Verbindlichkeiten und die dem Zugriff der sonstigen Gläubiger entzogen sind – was zu einer entsprechenden Position auf der Aktivseite führte (aber nicht deshalb). Um es praktisch zu machen: Wenn die HRE z.B. als Sicherungsgeber für eine CDS agierte, verlangte der Sicherungsnehmer, dass entsprechende Sicherheiten gebildet werden.

Übrigens war genau das einer der wesentlichen Auslöser der Finanzkrise: AIG und andere Sicherungsgeber hatten zu ihren Sicherungsversprechen keine adäquaten Sicherungspositionen gebildet. Auch heute ist das übrigens, wenn zwei Kreditinstitute unmittelbar Geschäfte abschließen noch nicht immer der Fall, wenn der Kontrahent nicht auf diesen Sicherungspositionen besteht. Das ist eigentlich unglaublich – und daher fordert Libuda ja immer wieder, dass alle Börsengeschäfte über einen zentralen Kontrahenten laufen müssen, dass also nicht die zwei Kreditinstitute unmittelbar handeln, sondern an den zentralen Kontrahenten verkaufen bzw. von ihm kaufen, der auch für eine entsprechende Deckung sorgt.

Aber noch einmal zurück zum Ausgangsfall: Es stellt sich nun die Frage, ob wie beim Aktienkauf durch den Staat der gesamte Betrag als Verschuldung zählt oder nur die Differenz zwischen den Verbindlichkeiten der Bad Bank und der von ihr bereit gestellten Sicherheiten. Und genau um diese Frage ging es am Wochenende und nicht um die Verblödungsgeschichte einer sensationsgeilen Journallie, dass man Addition und Subtraktion verwechselt habe
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Libuda:

Das BilMoG war's vermutlich

 
30.10.11 22:36

Wie differenziert man die Schuldenproblematik sehen muss und der Sache nicht mit der Holzhammermethode gerecht wird, zeigt die Tatsache, dass die Diskussionen um die Schuldenhöhe vermutlich ihr Ursache in einer Gesetzesänderung haben, die an tatsächlichen Sachverhalten nichts ändert – obwohl eine Bilanzierung nach der neuen Gesetzeslage sachgerecht ist. In den letzten Jahren ist aber kaum jemand im deutschen Internet auf die Idee gekommen, das Problem kritisch zu hinterfragen – bzw. wer wie Libuda argumentierte, dass man im Fall eines Aktienerwerbs oder eines Forderungserwerbs von Banken auch ein Gegenwert zur zusätzlichen Verschuldung hätte, wurde verspottet.

 

Durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde nämlich dem bisherigen Saldierungsverbot ab 2010 ein Saldiergebot für bestimmte Fälle hinzugefügt – und dadurch lauter der $246 Abs. 2 Satz (29 des HGB jetzt wie folgt:

 

§246 Abs. 2 Satz (2):
"(2) Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden zu verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren."

 

 

Das heißt, dass das Saldierungsverbot zwar weiterhin existiert vom Grundsatz her gilt, aber neu hinzugekommen ist seit 2010 der zweite Teil des $246 Abs. 2 Satz (2):

 

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden zu verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren."

 

 

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Kritiker:

Politik-Juristen-deutsch ?

 
31.10.11 01:25
Saldierungsverbot = ??
" . . .übersteigt der . . Zeitwert . . die Schulden, ist der üb.st. Betrag zu aktivieren".

Die Differenz nennt man Saldo; ergo findet damit eine Saldierung statt.
Ebenso ist auch eine Verrechnung eine Saldierung!

@ # 4 Satz 1 - kaufmännisch würde der Kauf von Aktien Schulden nicht erhöhen, da an Stelle des Geldes die Aktien treten!

Evtl. liegt unser ges. Staats-Schulden-Problem am nicht-vorhandenen Kaufmannswissen unserer Politiker und deren Juristen.

Die Journaille interessiert nur, was Eclat macht  und, dass stets genügend Linksdenkende in den Talkshow's quatschen.

Und - um Schaden vom deutschen Volk (85 Millionen!) zu nehmen, haben wir ja Leute wie PoFalla und eine DDR-FdJ-PropagandistIn.
Der normale Bürger würde wegen geistiger Hochstapelei . . .
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Libuda:

Das ist für die doofe Journallie zu kompliziert

 
01.11.11 08:21
 
 

Die entscheidende Frage ist jetzt, ob im Fall der HRE das grundsätzliche Saldierungsverbot nach §246 (Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.) galt oder die ab 2010 durch das BilMog in den §246 hinzugefügte Ausnahme (Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden zu verrechnen; entsprechend ist mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen zu verfahren. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist der übersteigende Betrag unter einem gesonderten Posten zu aktivieren.).

 

 

 

Das ist gar nicht so einfach zu beantworten und hat durchaus nicht die einfache Qualität, die uns die doofe und publicitygeile Journallie unterjubelte, denn nach herrschender Meinung in der Literatur kamen dafür eigentlich nur bestimmte Pensionsverpflichtungen infrage – aber dem Sinn der Ausführungen des §246 waren sie meiner Meinung nach auch hier gegeben. Die Entscheidung dafür lag übrigens nicht bei der HRE (die ich in den letzten Jahren wie kaum ein anderer im deutschen Internet verprügelt habe), sondern beim Wirtschaftsprüfer Price Waterhouse.

 

 

 

Und die von Price Waterhouse sind zunächst einmal, wenn man den heutigen Tageszeitungen glauben darf, auf Nummer sicher gegangen und plädierten wohl anfangs auf Nichtsaldierung. Denn man fürchtet wohl zu Recht den Vorwurf, dass man durch das gegenüber dem Vorjahr geänderte Vorgehen mit Buchungstricks Schulden wegzaubere – und das wäre sicher auch so gekommen, wenn man sich die jetzige Blödheit, Undifferenzierheit und Publicitygeilheit einer unfähigen deutschen Wirtschaftsjournallie betrachtet. Dann setzte sich aber wohl bei Price Waterhouse doch die Erkenntnis durch, dass man mit dieser Vorsichtsmaßnahme zu eklatant gegen die HGB-Vorschriften verstoßen würde.

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Libuda:

Unglaublich dass sich die Journallie

 
01.11.11 23:34
über ein solches Nonevent aufregt, uns aber nicht darüber berichtet, wie der Papandreou-Clan mindestens 23 Milliarden auf die Seite geschafft hat.

http://www.ariva.de/forum/...-Sachs-den-Griechen-zu-Abstimmung-452540
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