In islamischen Länder wird der Satz «Ich will die Scheidung» sofort rechtskräftig. Richtig kniffelig wird es, wenn er in einer SMS fällt.
BERLIN. Sie waren 28 und 26 Jahre alt und seit zwei Jahren glücklich verheiratet. Weil sich seine Frau verspätete, schickte der Ehemann ihr eine SMS: «Warum kommst du zu spät? Ich lasse mich scheiden.» Was sich in Europa oder den USA schnell wieder bei einer Standardversöhnung vergessen ließe, hat in Ländern mit der islamischen Rechtsprechung Scharia wie den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) rechtliche Konsequenzen: Laut Koran genügt nämlich das bloße Aussprechen der Worte «Wir sind geschieden» durch den Ehemann, die Scheidung zu vollziehen. Die anschließende Bestätigung durch die Behörden ist reine Formsache.
Fatale Scherze
In den VAE wurden in den letzten zwei Monaten 16 Scheidungen registriert, bei denen die schwerwiegenden Worte per SMS übermittelt wurden. Islamische Gelehrte an Universitäten und Gerichten versichern einmütig, dass auch solche elektronische Scheidungssprüche legal sind. Auch scherzhaft übermittelte Scheidungsanträge seien unter der Scharia gültig.
Oft werden die Scheidungen per Handy durch heimlich gelesene Kurzmitteilungen des Partners ausgelöst. In einem Fall hatte der Mann die Kurznachrichten seiner Frau überprüft und war auf eine SMS von ihrem Vorgesetzten gestoßen, die mit den Worten «Hallo Schätzchen» begann. Er sandte ihr daraufhin die SMS mit dem Scheidungsspruch und fuhr in ihr Büro. Dort beleidigte und schlug er ihren Chef, was die Entlassung der Ehefrau zur Folge hatte. In einem anderen Fall entdeckte eine Frau auf dem Mobiltelefon ihres Mannes Hinweise, dass er mit einer anderen Frau verheiratet ist. Das Vertrauensverhältnis der beiden war dadurch derart erschüttert, dass der Mann zum Handy griff.
Pilgerfahrt als letzte Hoffnung
Nach islamischem Recht ist die Scheidung allerdings nichtig, wenn sich beide Ehepartner entschließen, sie nicht anzuerkennen, registriert wird sie jedoch auf jeden Fall. Einer der 16 in der VAE aufgetretenen Fälle von SMS-Scheidungen wurde bereits tatsächlich vollzogen, weil die Ehefrau darauf bestand, während der Mann reuig war. Es handelt sich dabei um den Ehemann, der den Chef seiner Frau verprügelte.
Sieben andere Fälle seien einvernehmlich beigelegt worden. Salmar Darwish, Familienratgeber beim Gericht in Dubai, äußerte gegenüber der Online-Ausgabe der Zeitung «Gulf News» die Hoffnung, das auch die anderen Scheidungen in einer Zusammenführung enden würden. Darwish empfiehlt den Partnern einer durch Kurznachrichten zerrütteten Ehe häufig eine gemeinsame Pilgerfahrt, um das Vertrauen wieder herzustellen.(nz)
BERLIN. Sie waren 28 und 26 Jahre alt und seit zwei Jahren glücklich verheiratet. Weil sich seine Frau verspätete, schickte der Ehemann ihr eine SMS: «Warum kommst du zu spät? Ich lasse mich scheiden.» Was sich in Europa oder den USA schnell wieder bei einer Standardversöhnung vergessen ließe, hat in Ländern mit der islamischen Rechtsprechung Scharia wie den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) rechtliche Konsequenzen: Laut Koran genügt nämlich das bloße Aussprechen der Worte «Wir sind geschieden» durch den Ehemann, die Scheidung zu vollziehen. Die anschließende Bestätigung durch die Behörden ist reine Formsache.
Fatale Scherze
In den VAE wurden in den letzten zwei Monaten 16 Scheidungen registriert, bei denen die schwerwiegenden Worte per SMS übermittelt wurden. Islamische Gelehrte an Universitäten und Gerichten versichern einmütig, dass auch solche elektronische Scheidungssprüche legal sind. Auch scherzhaft übermittelte Scheidungsanträge seien unter der Scharia gültig.
Oft werden die Scheidungen per Handy durch heimlich gelesene Kurzmitteilungen des Partners ausgelöst. In einem Fall hatte der Mann die Kurznachrichten seiner Frau überprüft und war auf eine SMS von ihrem Vorgesetzten gestoßen, die mit den Worten «Hallo Schätzchen» begann. Er sandte ihr daraufhin die SMS mit dem Scheidungsspruch und fuhr in ihr Büro. Dort beleidigte und schlug er ihren Chef, was die Entlassung der Ehefrau zur Folge hatte. In einem anderen Fall entdeckte eine Frau auf dem Mobiltelefon ihres Mannes Hinweise, dass er mit einer anderen Frau verheiratet ist. Das Vertrauensverhältnis der beiden war dadurch derart erschüttert, dass der Mann zum Handy griff.
Pilgerfahrt als letzte Hoffnung
Nach islamischem Recht ist die Scheidung allerdings nichtig, wenn sich beide Ehepartner entschließen, sie nicht anzuerkennen, registriert wird sie jedoch auf jeden Fall. Einer der 16 in der VAE aufgetretenen Fälle von SMS-Scheidungen wurde bereits tatsächlich vollzogen, weil die Ehefrau darauf bestand, während der Mann reuig war. Es handelt sich dabei um den Ehemann, der den Chef seiner Frau verprügelte.
Sieben andere Fälle seien einvernehmlich beigelegt worden. Salmar Darwish, Familienratgeber beim Gericht in Dubai, äußerte gegenüber der Online-Ausgabe der Zeitung «Gulf News» die Hoffnung, das auch die anderen Scheidungen in einer Zusammenführung enden würden. Darwish empfiehlt den Partnern einer durch Kurznachrichten zerrütteten Ehe häufig eine gemeinsame Pilgerfahrt, um das Vertrauen wieder herzustellen.(nz)