Schallende Ohrfeige für US-Justiz
Die USA haben gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof eine herbe juristische Niederlage einstecken müssen. Die Richter in Den Haag gaben am Mittwoch einer deutschen Klage gegen die USA in fast allen Punkten statt.
Es ging dabei um den Fall der 1999 im US-Bundesstaat Arizona hingerichteten deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand. Ihnen war seinerzeit von den US-Behörden der konsularische Beistand verweigert worden. Janet Napolitano, die Justizministerin des US-Staats Arizona, hatte vor dem Internationalen Gerichtshof argumentiert, Walter und Karl LaGrand hätten die gleiche Unterstützung erhalten wie amerikanische Bürger.
Das Gericht betonte dagegen, dass die USA in diesem Fall mit der Missachtung der Wiener Konvention einen Rechtsverstoß sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland als auch gegen die Brüder begangen hätten. Damit habe das Recht auf konsularischen Beistand „heute den Charakter eines menschlichen Grundrechts angenommen“, erläuterte der Gerichtsvorsitzende Gilbert Guilleaume zum Abschluss seiner mehr als zweistündigen Urteilsbegründung. Lediglich in der deutschen Forderung nach Änderungen im US-Rechtssystem folgte das Gericht nicht vollständig dem deutschen Verlangen.
Mord nach vereiteltem Bankraub
Die Brüder LaGrand waren im US-Staat Arizona wegen Mordes zum Tode verurteilt und 1999 hingerichtet worden. Die Deutschen hatten ihre Schuld eingestanden und sich bei den Hinterbliebenen des Bankfilialleiters entschuldigt, den sie 1982 nach einem gescheiterten Überfall erstochen hatten. Ihnen kann das Urteil nichts mehr nützen, aber die drei Deutschen, die derzeit in US-Todeszellen sitzen, könnten davon profitieren.
27.06.01, 12:51 Uhr
Die USA haben gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof eine herbe juristische Niederlage einstecken müssen. Die Richter in Den Haag gaben am Mittwoch einer deutschen Klage gegen die USA in fast allen Punkten statt.
Es ging dabei um den Fall der 1999 im US-Bundesstaat Arizona hingerichteten deutschen Brüder Karl und Walter LaGrand. Ihnen war seinerzeit von den US-Behörden der konsularische Beistand verweigert worden. Janet Napolitano, die Justizministerin des US-Staats Arizona, hatte vor dem Internationalen Gerichtshof argumentiert, Walter und Karl LaGrand hätten die gleiche Unterstützung erhalten wie amerikanische Bürger.
Das Gericht betonte dagegen, dass die USA in diesem Fall mit der Missachtung der Wiener Konvention einen Rechtsverstoß sowohl gegen die Bundesrepublik Deutschland als auch gegen die Brüder begangen hätten. Damit habe das Recht auf konsularischen Beistand „heute den Charakter eines menschlichen Grundrechts angenommen“, erläuterte der Gerichtsvorsitzende Gilbert Guilleaume zum Abschluss seiner mehr als zweistündigen Urteilsbegründung. Lediglich in der deutschen Forderung nach Änderungen im US-Rechtssystem folgte das Gericht nicht vollständig dem deutschen Verlangen.
Mord nach vereiteltem Bankraub
Die Brüder LaGrand waren im US-Staat Arizona wegen Mordes zum Tode verurteilt und 1999 hingerichtet worden. Die Deutschen hatten ihre Schuld eingestanden und sich bei den Hinterbliebenen des Bankfilialleiters entschuldigt, den sie 1982 nach einem gescheiterten Überfall erstochen hatten. Ihnen kann das Urteil nichts mehr nützen, aber die drei Deutschen, die derzeit in US-Todeszellen sitzen, könnten davon profitieren.
27.06.01, 12:51 Uhr