Nachbarthread / #6968: "Löschung im Handelsregister hat kein Delisting zur Folge."
SICHER??
"Mit der Löschung aus dem Handelsregister hört die Gesellschaft auf zu existieren.
Nur ausnahmsweise können die drei Stadien Auflösung-Liquidation-Vollbeendigung zusammen fallen, insbesondere bei Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit durch das Registergericht gemäß § 394 Abs. 1 FamFG. Eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen ist für alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und KGaA) materiell-rechtlich in dieser Vorschrift vorgesehen. Die Löschung führt zum Wegfall als juristische Person."
de.wikipedia.org/wiki/Liquidation
Wo keine juristische Person mehr, da kein Börsenlisting möglich. Ganz einfach.
Und: Falls von Amts wegen gelöscht wird, kann es sogar zu einem Delisting OHNE Anlegerschutz-Frist von 6 Monaten kommen. Siehe Börsengesetz... ;-)
SICHER??
"Mit der Löschung aus dem Handelsregister hört die Gesellschaft auf zu existieren.
Nur ausnahmsweise können die drei Stadien Auflösung-Liquidation-Vollbeendigung zusammen fallen, insbesondere bei Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit durch das Registergericht gemäß § 394 Abs. 1 FamFG. Eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen ist für alle Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und KGaA) materiell-rechtlich in dieser Vorschrift vorgesehen. Die Löschung führt zum Wegfall als juristische Person."
de.wikipedia.org/wiki/Liquidation
Wo keine juristische Person mehr, da kein Börsenlisting möglich. Ganz einfach.
Und: Falls von Amts wegen gelöscht wird, kann es sogar zu einem Delisting OHNE Anlegerschutz-Frist von 6 Monaten kommen. Siehe Börsengesetz... ;-)