Nachdem sich die Rechtsexperten nun Klarheit verschafft haben und feststeht, dass eine erweiterte Auslegung von P 274 AktG die Fortführung des Unternehmens bzw die Verwertung des Mantels ermöglicht, steht m. E. nur noch die Frage zum zeitlichen Horizont im Raum.
Kann jemand beurteilen, ob mit einer Verwertung des Mantels eher kurzfristig oder eher in drei-vier Jahren zu rechnen ist. Dies spielt für das große Rentabilitätspotential keine Rolle, bringt aber mehr Planungssicherheit.
Kann jemand beurteilen, ob mit einer Verwertung des Mantels eher kurzfristig oder eher in drei-vier Jahren zu rechnen ist. Dies spielt für das große Rentabilitätspotential keine Rolle, bringt aber mehr Planungssicherheit.