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Abwicklungsges. . kein aktueller Kurs verfügbar
 
tbhomy:

Und wer die wahren Fakten hier wissen will..

 
08.03.16 09:54
...benutzt auch einfach nur sein Telefon und ruft einen Insolvenzprofi, wie z.B. einen Insovlenzverwalter oder einen Anwalt mit Fachgebiet Aktienrecht oder einen Profi im Bereich M&A an.

GANZ EINFACH. KANN JEDER.
Antworten

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M.Minninger:

#1498

 
08.03.16 09:55
Quelle Bafin aus Posting

Und wenn der Insolvenzverwalter diese Stimmrechtsmitteilung  nicht weiter gibt, weiß keiner Bescheid.

Außerdem ist die AG abgewickelt und die Aktien wertlos.

Antworten
tbhomy:

M.Minnger...#1502

 
08.03.16 09:57
"Außerdem ist die AG abgewickelt und die Aktien wertlos."

Ist die Abwicklung wirklich beendet? Woher weißt du das ?
Antworten
M.Minninger:

#1501

 
08.03.16 09:58
...benutzt auch einfach nur sein Telefon und ruft einen Insolvenzprofi, wie z.B. einen Insovlenzverwalter oder einen Anwalt mit Fachgebiet Aktienrecht oder einen Profi im Bereich M&A an.

GANZ EINFACH. KANN JEDER.

------------------

Dann ruf da mal selber an, und frage nach, ob das auch für Löschungskandidaten gilt..

Kannst ja mal hierzu ne Quelle einstellen.
Antworten
tbhomy:

#1502...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

 
08.03.16 10:03

Der Insolvenzverwalter tritt nicht für die Pflichten des Emittenten oder des Meldepflichtigen ein. Er haftet auch nicht dafür !

Falls jemand die falsche Person, z.B. den Insolvenzverwalter oder den Postboten, über seine Stimmrechte informiert und nicht, wie im Gesetz verankert, den Emittenten UND GLEICHZEITIG die BAFIN, ist das persönliches Pech wegen Unwissenheit. Sanktionen greifen bereits vermutlich...

(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen...

www.gesetze-im-internet.de/wphg/__21.html

GENAU LESEN. Börse ist kein Spielplatz...

Antworten
tbhomy:

Ich habe hier im Thread...

 
08.03.16 10:04
...die Gesetzeslage gepostet und die Zusammenhänge erklärt. Wer das nicht gelesen hat, sollte das vielleicht nun endlich nachholen.
Antworten
M.Minninger:

#1503

 
08.03.16 10:05
tbhomy:

#1504

 
08.03.16 10:06
Minninger, an der Börse zu handeln, setzt ein gewisses Maß an Börsenkenntnissen voraus. Bei Insolvenzaktien wie hier bei der Rösch AG ein höheres Maß sogar.

Das Wissen ist keine Bringschuld eines Diskussionsteilnehmers...

Antworten
tbhomy:

#1507

 
08.03.16 10:09
Siehe #1506. Wenn du nicht willst, dass man Infos wiederholt postet, dass muss du diese Infos wohl selbst erlesen. Durch zurückblättern...
Antworten
M.Minninger:

Posting Nr. 1505

 
08.03.16 10:09
ist keine Quelle für einen Insolvenzwert oder Löschungskandidaten.

Taucht in deinem Posting nirgends auf.

Bitte mal eine Quelle hierzu, verlangst Du auch ständig
Antworten
M.Minninger:

@tbhomy

 
08.03.16 10:15
Ich weiß auch gar nicht, warum Du hier auf einmal wieder auf Stimmrechtsmitteilungen pochst ?

Vorher war doch die Löschung der AG dein großes Thema.
Antworten
M.Minninger:

Auszug Bafin

 
08.03.16 10:16
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider.

Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils gültigen Schwellenwert beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.

Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden.

Quelle

www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
Antworten
tbhomy:

Minninger

 
08.03.16 10:24
Man sollte die Gesetze schon kennen.

Willst du sie hier in Frage stellen? Aus welchem Grund?



Antworten
M.Minninger:

Wenn es dich beruhigt

 
08.03.16 10:28
Habe auch Stimmrechtsmitteilungen an den Insolvenzverwalter von Rösch  gemeldet.

Dieser hat die Meldung nicht veröffentlicht.

Somit wissen andere Anleger also nicht Bescheid, über die genaue Lage der Stimmrechte.
Antworten
M.Minninger:

#1513

 
08.03.16 10:29
Dann stelle eine Quelle zu #1510 ein, wenn Du die Gesetze so genau kennst.
Antworten
M.Minninger:

Die müssten es eigentlich wissen

 
08.03.16 10:33
Tätig für Unternehmensberatung; Referent Lawyers Analytics for banking & brokerage regulations (Transparenz und Integrität für deutsche Börsenhandelsplätze, im Sinne der europäischen Finanzmarktaufsicht)) .
Antworten
tbhomy:

Minninger...#1514

 
08.03.16 10:34
Das Gesetz besagt, dass du an den Emittenten und PARALLEL der Bafin melden musst. Siehe #1505.

Falls du das nicht tust, ergehen die neuen Sanktionen, welche mit der Tranparenz-Richtlinie-Änderungsrichtlinie reformiert wurden, schätze ich.

Mach dich besser schlau...im eigenen Interesse. LOL. ;-)
Antworten
M.Minninger:

Auch gemacht

 
08.03.16 10:35
Passierte auch nichts, keine Angst
Antworten
M.Minninger:

Wir wollen uns doch hier nicht über ein paar

 
08.03.16 10:37
Stimmrechte streiten, ist doch absolut nicht das Thema.
Antworten
M.Minninger:

#1517

 
08.03.16 10:37
Wer ist den der Emittent ?
Antworten
tbhomy:

Du kennst die Quelle nicht, Minninger?

 
08.03.16 10:38
Was machst du an der Börse ???

www.gesetze-im-internet.de/wphg/__1.html

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Finanzinstrumenten, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten und strukturierten Einlagen, den Abschluss von Finanztermingeschäften, auf Finanzanalysen sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.

Hups, es gibt ja gar keinen Ausschluss für insolvente AGs im WpHG. Sowas, aber auch. LOL.

Als Autofahrer sollte man auch besser das Straßenverkehrsgesetz und die Verkehrsregeln kennen. Ein Tip von mir...
Antworten
M.Minninger:

#1521

 
08.03.16 10:42
Standardwissen

Wer ist den der Emittent, welchen man bei einer Stimmrechtsmitteilung benachrichtigen muss - parallel
Antworten
tbhomy:

Lest euch besser auch im Aktiengesetz ein...

 
08.03.16 10:45
Und in die Insolvenzordnung. Basiswissen hier bei der ABWICKLUNGSgesellschaft Rösch AG. Kein Scherz.


Es sei denn ihr wollt nur den Rösch-Kurs künstlich hochzocken...dann braucht ihr nur §20a WpHG und §263 StGB beachten. ;-)

Nur meine Meinung.

Emittent? Suchmaschine vorhanden?
Antworten
M.Minninger:

#1523

 
08.03.16 10:47
Na, dann versuche mal den Emittenten zu erreichen

--------------------------------------
"Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik, Berlin, Buckower Damm 114, 12349 Berlin. Es ist die Löschung der Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit beabsichtigt. Die Widerspruchsfrist beträgt sechs Wochen.."

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

-------------------------------
Dein  Posting  #1473
http://www.ariva.de/forum/...e-Knaller-Hohe-Umsaetze-8-215588?page=58
Antworten
M.Minninger:

Wird glaube ich schwer werden, den

 
08.03.16 10:48
Emittenten zu erreichen,  durch ein Schreiben.  :-) :-)
Antworten
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