wird laut dieses Videos für Rocket Internet aktuell gesehen:
https://www.ariva.de/news/...ernet-echtgeld-tv-vom-10-09-2020-8732701
Delisting: Wenn man langfristig weiter an RI beteiligt bleiben will, muß den Samwers jedenfalls jetzt nicht den Gefallen tun, an sie zum unfairen angebotenen Delistingpreis zu verkaufen. Man hat dann zwar für seine RI-Aktien keinen normalen Börsenhandel mehr, würde aber bei eventuellen künftigen Dividendenzahlungen partizipieren. Im Notfall ist ein außerbörslicher Verkauf der Aktien (zu dann wohl ebenfalls noch schlechten Kursen) auch nach dem Delisting wohl weiter möglich, denn hierfür gibt es z.B. den Valora Effekten Handel: https://veh.de/service/delisting und https://veh.de/kurse.
Der Tatbestand der Marktmanipulation durch die Samwers ist ebenfalls noch denkbar und dann wäre eine Bewertung des Unternehmens nach dem Ertragswertverfahren zwingend vorgeschrieben:
"...Abweichend von diesem Grundsatz [= gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der letzten sechs Monate] ist der Mindestangebotspreis anhand einer Unternehmensbewertung (z.B. nach dem anerkannten Ertragswertverfahren (IDW S1)) zu ermitteln, wenn der Emittent innerhalb dieser sechs Monate gegen Vorschriften über die Veröffentlichung von Insiderinformationen oder gegen das Verbot der Marktmanipulation verstoßen hat und die Verstöße nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf den Durchschnittskurs hatten. ..."
http://hoganlovells-blog.de/2017/04/05/...-ueberblick-und-status-quo/
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Hatte irgendwo gelesen, daß Samwer am 15 May 2020 auf der Hauptversammlung der Rocket Internet SE gesagt hätte, daß ein Delisting von Rocket Internet nicht vorgesehen sei. Der genaue Wortlaut dieser Aussage ist mir zwar nicht bekannt und ich bin auch kein Jurist, diese scheint mir jedoch bei "normalem Denken" ein Ansatzpunkt für eine Marktmanipulation zu sein. Die Aussage würde jedenfalls noch innerhalb des in § 39 BörsG genannten 6-Monatszeitraums liegen und könnte vielleicht von einem aktivistischen Hedgefonds, der sich jetzt einkauft genutzt werden. Denn hätte Samwer auf der HV 2020 schon seine wahren Absichten eines Delistings kundgetan, hätte er diesen niedrigen durchschnittlichen 6-Monatskurs für die Aktie jetzt ganz bestimmt nicht bekommen.
https://www.ariva.de/news/...ernet-echtgeld-tv-vom-10-09-2020-8732701
Delisting: Wenn man langfristig weiter an RI beteiligt bleiben will, muß den Samwers jedenfalls jetzt nicht den Gefallen tun, an sie zum unfairen angebotenen Delistingpreis zu verkaufen. Man hat dann zwar für seine RI-Aktien keinen normalen Börsenhandel mehr, würde aber bei eventuellen künftigen Dividendenzahlungen partizipieren. Im Notfall ist ein außerbörslicher Verkauf der Aktien (zu dann wohl ebenfalls noch schlechten Kursen) auch nach dem Delisting wohl weiter möglich, denn hierfür gibt es z.B. den Valora Effekten Handel: https://veh.de/service/delisting und https://veh.de/kurse.
Der Tatbestand der Marktmanipulation durch die Samwers ist ebenfalls noch denkbar und dann wäre eine Bewertung des Unternehmens nach dem Ertragswertverfahren zwingend vorgeschrieben:
"...Abweichend von diesem Grundsatz [= gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs der letzten sechs Monate] ist der Mindestangebotspreis anhand einer Unternehmensbewertung (z.B. nach dem anerkannten Ertragswertverfahren (IDW S1)) zu ermitteln, wenn der Emittent innerhalb dieser sechs Monate gegen Vorschriften über die Veröffentlichung von Insiderinformationen oder gegen das Verbot der Marktmanipulation verstoßen hat und die Verstöße nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf den Durchschnittskurs hatten. ..."
http://hoganlovells-blog.de/2017/04/05/...-ueberblick-und-status-quo/
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Hatte irgendwo gelesen, daß Samwer am 15 May 2020 auf der Hauptversammlung der Rocket Internet SE gesagt hätte, daß ein Delisting von Rocket Internet nicht vorgesehen sei. Der genaue Wortlaut dieser Aussage ist mir zwar nicht bekannt und ich bin auch kein Jurist, diese scheint mir jedoch bei "normalem Denken" ein Ansatzpunkt für eine Marktmanipulation zu sein. Die Aussage würde jedenfalls noch innerhalb des in § 39 BörsG genannten 6-Monatszeitraums liegen und könnte vielleicht von einem aktivistischen Hedgefonds, der sich jetzt einkauft genutzt werden. Denn hätte Samwer auf der HV 2020 schon seine wahren Absichten eines Delistings kundgetan, hätte er diesen niedrigen durchschnittlichen 6-Monatskurs für die Aktie jetzt ganz bestimmt nicht bekommen.