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Grundsatzurteil zu Internet-Auktionen erwartet - Auslöser Ricardo.de
MÜNSTER (dpa-AFX) - Ein Grundsatzurteil zur Vertragsgültigkeit bei Internet-Auktionen wird am Freitag in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Münster erwartet. Geklagt hatte der in Hessen lebende Höchstbieter einer im Juli 1999 im Internet veranstalteten Versteigerung gegen einen Autohändler aus Münster. Dieser weigert sich, sein bei der Internet-Auktionsfirma Ricardo.de RID.FSE angebotenes Auto gegen das Höchstgebot von 23.350 Mark herauszugeben. Der Wert des Neuwagens vom Typ VW Passat Variant sei mehr als doppelt so hoch, führte der Beklagte an.
Dem Urteil des bereits am 3. Dezember vergangenen Jahres eröffneten Zivilprozesses wird nach Angaben von Gerichtssprecher Dirk Oellers grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Die Zahl der Internet-Auktionen steige stetig und die Rechtslage sei dabei nicht eindeutig geklärt. Die Verhandlung war nach dem Auftakt zunächst vertagt worden. Der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer ordnete eine Prüfung an, ob es zwischen Anbieter und Bieter in einer Internet-Auktion überhaupt zu einem rechtskräftigen Kaufvertrag komme und ob der Anbieter das jeweilige Höchstgebot als Kaufpreis akzeptieren müsse.
Die Verhandlung wird am Freitag um 12.30 Uhr in Münster fortgesetzt, das Urteil wird noch am selben Tag erwartet./dm/mk/DP
17.01.2000, 14:08 Uhr
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Grundsatzurteil zu Internet-Auktionen erwartet - Auslöser Ricardo.de
MÜNSTER (dpa-AFX) - Ein Grundsatzurteil zur Vertragsgültigkeit bei Internet-Auktionen wird am Freitag in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Münster erwartet. Geklagt hatte der in Hessen lebende Höchstbieter einer im Juli 1999 im Internet veranstalteten Versteigerung gegen einen Autohändler aus Münster. Dieser weigert sich, sein bei der Internet-Auktionsfirma Ricardo.de RID.FSE angebotenes Auto gegen das Höchstgebot von 23.350 Mark herauszugeben. Der Wert des Neuwagens vom Typ VW Passat Variant sei mehr als doppelt so hoch, führte der Beklagte an.
Dem Urteil des bereits am 3. Dezember vergangenen Jahres eröffneten Zivilprozesses wird nach Angaben von Gerichtssprecher Dirk Oellers grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Die Zahl der Internet-Auktionen steige stetig und die Rechtslage sei dabei nicht eindeutig geklärt. Die Verhandlung war nach dem Auftakt zunächst vertagt worden. Der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer ordnete eine Prüfung an, ob es zwischen Anbieter und Bieter in einer Internet-Auktion überhaupt zu einem rechtskräftigen Kaufvertrag komme und ob der Anbieter das jeweilige Höchstgebot als Kaufpreis akzeptieren müsse.
Die Verhandlung wird am Freitag um 12.30 Uhr in Münster fortgesetzt, das Urteil wird noch am selben Tag erwartet./dm/mk/DP
17.01.2000, 14:08 Uhr