"Noch so ein Ding können sie sich nicht leisten."
Die Frage stellt sich ja in Zukunft auch gar nicht mehr. Der Goodwill ist nun null, zudem könnte man sich den gesamten Konzernabschlussgedöns sparen, wenn man in den Freiverkehr wechseln würde. Die Konzernabschlusspflicht besteht meines Wissens nur allein aufgrund der Kapitalmarktorientierung und nicht aufgrund der Größenordnung (§293 HGB größenabhängige Befreiung). Außerdem würde man ein Haufen Schotter im Jahr sparen, den gegenwärtig die Banken, Wirtschaftsprüfer, Berater, Bafin/Börsen etc. einsacken.
Der Einzelabschluss reicht doch bei dieser Größenordnung - außerdem ist er viel schöner.
www.realtech.com/wp-content/uploads/...RT-Jahresabschluss.pdf
(Verkleinert auf 57%)

