... sondern allenfalls unvollständig. Recht hast Du damit, dass jedem AKTIONÄR auf ANTRAG der GB zugesandt werden muss. Grundsätzlich (ohne dass entsprechende Anträge gestellt werden) reicht aber die Auslage in den Geschäftsräumen aus. Ob der Fragesteller Aktionär (und damit antragsberechtigt) ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Nach meiner Kenntnis muss der GB auch nicht testiert werden, entsprechendes meine ich jedenfalls letztes Jahr herausgefunden zu haben...