... und deren dubiose Machenschaften. Hoffe, Sie kommen damit nicht durch.
BaFin? Im Tiefschlaf, wie so oft ...
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Auszug aus dem Newsletter der SDK vom 15.12.2023
Anfechtung der Beschlüsse / Einforderung der Zinsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen mit diesem Newsletter wichtige Informationen in Sachen der
Restrukturierung der Wandelanleihe 2019/24 (WKN:
A254NA;
ISIN:
DE000A254NA6) der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
(„PREOS“) zukommen lassen.
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Anfechtung der Beschlüsse
Wie berichtet wurde in der Abstimmung ohne Versammlung u.a. beschlossen, dass
die Verzinsung rückwirkend zum Ablauf des 08.12.2022 beendet wird; ab dem
09.12.2022 werden somit keine Zinsen mehr bezahlt.
Da der Beschluss des Zinsverzichtes sowie alle anderen Beschlüsse noch nicht
bestandskräftig sind, können diese nicht vollzogen werden und somit die Anleihebedingungen
nicht geändert werden. Der gewählte gemeinsame Vertreter darf
zumindest von seinen besonderen Ermächtigungen gem. TOP 4 der Tagesordnung
der Abstimmung ohne Versammlung nach § 21 Abs. 3 SchVG keinen Gebrauch
machen.
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Einforderung der Zinsen
Nachdem u.a. der Beschluss bzgl. der Zinsänderung bislang nicht wirksam ist,
gelten noch die ursprünglichen Anleihebedingungen. Gem. § 4 (a) der Anleihebedingungen
werden die Schuldverschreibungen jährlich mit 7,5% verzinst. Die
Zinsen sind jährlich am 09.12.2023 zu zahlen. Es ist davon auszugehen, dass die
Gesellschaft die Zahlungen nicht über die Zahlstelle gem. § 6 (a) vornehmen wird.
Alle Anleiheinhaber sollten daher die Gesellschaft auffordern, die Zinsen in Höhe
von 75 Euro je 1.000 Euro Nominalwert der Anleihe zu bezahlen.