muss die Ansprüche wegen des WKN - Kaufes prüfen, will er sich nicht selbst strafbar machen. Die Unterlassung wäre dann gegebenenfalls eine Untreue nach Par. 266 StGB.
Die Einstellung des Verfahrens, das Zielke initiiert hat, mangels eines Anfangsverdachtes, lässt viele Schlüsse zu. Auf jeden Fall darf man jetzt hier über ein bewusstes Verunglimpfen des Vorstandes nachdenken, unabhängig von der Vergütungsfrage.
Herr Knipp, der ebenfalls die Polizei rief, ist Chef der Medienagentur, die VF berät. Vorher war er Chefredakteur des Handelsblattes, das die Südafrikareise so genüsslich ausgebreitet hat.
Da schließen sich die Kreise und hinterlassen einen bitteren Geschmack!
Und: Persönliche ehrverletzende Behauptungen gehören hier nicht her! Da bin ich bei US21.