Wobei die Quelle schon sehr zweifelhaft ist.
Es gibt keinen Beleg für ein staatsanwaltschaftlich eingeleitetes Verfahren.
Wenn es das gäbe, müßte F. zurücktreten, dann hätte PNE nicht den Aufwand der Abwahl wegen Befangenheit gehabt.
Bei WO wird von einem staatsanwaltlichen Verfahren geredet, bei dem WKN die Geschädigte ist und bei dem gegen einen ehemaligen Mitarbeiter ermittelt wird. Das ist aber eine ganz andere Geschichte.
Trotzdem rechne ich schon dies Jahr mit einer 1 vor dem Komma.
Es gibt keinen Beleg für ein staatsanwaltschaftlich eingeleitetes Verfahren.
Wenn es das gäbe, müßte F. zurücktreten, dann hätte PNE nicht den Aufwand der Abwahl wegen Befangenheit gehabt.
Bei WO wird von einem staatsanwaltlichen Verfahren geredet, bei dem WKN die Geschädigte ist und bei dem gegen einen ehemaligen Mitarbeiter ermittelt wird. Das ist aber eine ganz andere Geschichte.
Trotzdem rechne ich schon dies Jahr mit einer 1 vor dem Komma.

