Pressemitteilung Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW)
EU-Kommission contra EEG
Cuxhaven/Hannover, 24. 07. 2001 - Unerwartetes Störfeuer aus Brüssel gegen das EEG: EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat der Bundesregierung mit einem Beihilfe-Verfahren gedroht. Dabei argumentiert er damit, daß auch Stadtwerke und Regionalversorger die im EEG bezifferten Vergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien zahlen müssen. Da es sich dabei um öffentliche Unternehmen handele, liege ein Transfer staatlicher Mittel vor, behauptet Monti. Damit erfülle das EEG, wie schon das Stromeinspeisungsgesetz den Tatbestand einer Beihilfe, so der EU-Kommissar. Außerdem ist er der Meinung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März 2001 gelte nicht für das EEG.
Der WVW teilt diese Einschätzung nicht und stützt die Position der Bundesregierung, für die Finanzminister Hans Eichel in einem Antwortbrief eindeutig Stellung bezogen hat. Eichel verweist darauf, daß im liberalisierten deutschen Strommarkt gerade alle Privilegien für Unternehmen im öffentlichen Besitz abgebaut worden sind und sich diese dem freien Wettbewerb unter gleichen Rahmenbedingungen stellen müssen. Eine Ausnahme zugunsten von Stadtwerken und Regionalversorgern im EEG würde zu einer "erheblichen Wettbewerbsverzerrung" führen. Auch Stadtwerke und Regionalversorger zahlen ja nicht mit Steuergeldern sondern mit dem Geld ihrer Kunden.
Außerdem gilt das EuGH-Urteil nach Ansicht der Bundesregierung und ihrer juristischen Berater auch für das EEG. Ein Sprecher des Ministeriums: "Wir sehen den Vorstoß aus Brüssel sehr ruhig und gelassen, da kann nichts passieren."
In der Bundesregierung werden die neuen Einwände aus Brüssel als "spitzfindig und abwegig" kommentiert, wie das Handelsblatt am Montag (23. Juli 01) berichtete. In Ministeriumskreisen heißt es weiter, daß jede Zahlung eines öffentlichen Unternehmens einer Beihilfe gleich käme, wenn die Position Montis Bestand haben sollte. Das sei "absurd".
Aus Sicht des WVW ist Wettbewerbskommissar Monti in der EU-Kommission isoliert. In Parlament und Kommission besteht breite Übereinstimmung darüber, daß die erneuerbaren Energien schnell und kräftig ausgebaut werden müssen, um den Schutz der Umwelt voran zu bringen und die Abhängigkeit von Importen zu verringern. Dies zeigt sich auch in der Richtlinie, die von der EU-Kommission formuliert, von EU-Parlament gebilligt und jetzt vom Ministerrat zu beschließen ist. Als Mittel zum Zweck haben sich die deutschen Regelungen hervorragend bewährt. Die Diskussion darüber sollte endlich beendet werden, denn Unternehmen und Mitarbeiter haben auch ein Recht auf Planungssicherheit und verläßliche Perspektiven.