OLG gibt Lehman-Anlegerin in zweiter Instanz Recht - Schadenersatz
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Frankfurter Sparkasse muss einer Anlegerin wegen
Versäumnissen beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten Schadenersatz leisten. Das
urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch und wies damit die
Revisionsklage des Instituts zurück. Ein Anlageberater der Sparkasse hatte einem
Rechtsanwalt im Sommer 2007 für 7000 Euro Zertifikate der mittlerweile
insolventen New Yorker Investment-Bank verkauft. Inzwischen sind die Papiere
nahezu wertlos. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es sei wahrscheinlich,
dass eine Revision beim Bundesgerichtshof zu gelassen werde, sagte ein
Gerichtssprecher. Zur Urteilsbegründung erklärte das OLG, ein kurzes
Telefongespräch mit einem Kunden reiche für eine angemessene Beratung beim
Verkauf komplexer Produkte nicht aus./DP/tw
NNNN
2010-02-17 13:25:27
2N|REG MUT|GER|BAN|
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Frankfurter Sparkasse muss einer Anlegerin wegen
Versäumnissen beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten Schadenersatz leisten. Das
urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch und wies damit die
Revisionsklage des Instituts zurück. Ein Anlageberater der Sparkasse hatte einem
Rechtsanwalt im Sommer 2007 für 7000 Euro Zertifikate der mittlerweile
insolventen New Yorker Investment-Bank verkauft. Inzwischen sind die Papiere
nahezu wertlos. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es sei wahrscheinlich,
dass eine Revision beim Bundesgerichtshof zu gelassen werde, sagte ein
Gerichtssprecher. Zur Urteilsbegründung erklärte das OLG, ein kurzes
Telefongespräch mit einem Kunden reiche für eine angemessene Beratung beim
Verkauf komplexer Produkte nicht aus./DP/tw
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2010-02-17 13:25:27
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"Kurzfristig helfen Schulden. Langfristig gehen wir alle tot"
John Maynard Keynes (Brit. Wirtschaftswissenschaftler, 1883-1946)
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