wertpapierhandelsgesetz.trenkler.de/german/p39wphg.shtml
§38 Wertpapierhandelsgesetz (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ....eine in § 39 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnete Handlung begeht und dadurch auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Vermögenswertes oder auf den Preis eines Vermögenswertes an einem organisierten Markt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einwirkt.
§39 Abs1 und 4
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2, des Absatzes 2 Nr. 2 Buchstabe a und der Nr. 3 mit einer Geldbuße bis zu eineinhalb Millionen Euro,....geahndet werden
naja ganz soviel wird es wohl nicht,aber ich denke schon,dass Frick in Bedrängnis geriet,nachzuweisen,dass er keine Geschäfte macht,vielleicht hat er Strohmänner.Mr.Duck behauptet ja auch ihn häufig zu sehen und ist ganz begeistert von ihm,ein richtiger Wohltäter ggg