Agenda:
1.Subject Beschlüsse 2) bis 12) gehörig angenommen, Entscheidung zu Artikel 6.5 der Satzung der Gesellschaft zu ändern, so wie für die Möglichkeit, die Aktien der Gesellschaft in Fraktionen (coupures) aufzuteilen wie folgt bereitzustellen, um :
"6.5. Die Aktien sind unteilbar und die Gesellschaft erkennt nur einen (1) Eigentümer pro Aktie. Jede Aktie kann auch in Fraktionen (coupures) einer gleichen Nennwert aufgeteilt werden. Die Teilung kann nur im Rahmen der Umstrukturierung des Grundkapitals von der Hauptversammlung beschlossen werden. "
2. Vorbehaltlich Auflösung 1) und Auflösungen 3) bis 12) gehörig angenommen und um das Eigenkapital der Gesellschaft, Entscheidung, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit Betrag von CAD 51,417,889.90 auf CAD 51,417.89 zu reduzieren, ohne die Aufhebung des bestehenden Aktien Umstrukturierung in der Gesellschaft. Der Erlös aus dem Vorstehenden Kapitalherabsetzung wird zu einem besonderen ausschüttungsfähigen Reserve der Gesellschaft zugeteilt werden;
3. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 2) und Auflösungen 4) bis 12) gehörig angenommen und um das Eigenkapital der Gesellschaft, Entscheidung, einen Reverse-Aktiensplit der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft durch den Austausch von 100 alten Aktien gegen 1 neue Aktiensplit genehmigt Umstrukturierung und damit den Austausch aller 514.178.899 Aktien der Gesellschaft gegen 5.141.789 neuen Aktien;
4. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 3) und Auflösungen von 5 bis 12) gehörig angenommen und um das Eigenkapital der Gesellschaft, spätere Änderung des ersten Absatzes von Artikel 5.1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu strukturieren:
"5.1 Das Grundkapital ist in 51.417 kanadischen Dollar und neunundachtzig Cent (CAD 51,417.89) um fünf million 141.789 (5.141.789) Stückaktien eingeteilt vertreten eingestellt Form, ohne Nennwert, die alle gezeichnet und voll eingezahlt. "
5. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 4) und Auflösungen 6) bis 12) gehörig angenommen und um das Eigenkapital der Gesellschaft, Entscheidung, (i) zu reduzieren, das Grundkapital der Gesellschaft um einen Betrag entsprechend dem Aggregat rechnerischen Wert von Umstrukturierung alle fraktionierten Interessen der Gesellschaft als Folge der oben genannten Reverse-Aktiensplit im Wege der Aufhebung der betreffenden fraktionierten Interessen ausgegeben, um eine solche Menge nicht zu überschreiten CAD 2.000 vom Board of Directors der Gesellschaft und die anschließende Übertragung der berechnet werden Macht und Befehl an den Board of Directors der Gesellschaft im Wege einer notariellen Urkunde der endgültige Betrag der vorstehenden Kapitalherabsetzung innerhalb eines (1) Monats nach dem Datum dieser Sitzung und (ii) den Inhabern der zahlen aufzeichnen abgesagt fraktionierten Interessen der Marktwert solcher Spitzenbeträge Interessen als zum Zeitpunkt ihrer Kündigung (bis zum nächsten CAD Cent abgerundet);
6. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 5) und Auflösungen 7) bis 12) gehörig angenommen, Entscheidung, den Board of Directors zu gestatten: (i) bis zu 15.811.730 Ausgabe Optionsscheine zum Bezug von Aktien der Gesellschaft an die Inhaber einer erstrangigen abonnieren Anleihen und erstrangigen Anleihen von Leitungswasser Northland Ressourcen AB (Hrsg.) ausgegeben werden; (ii) übernehmen die Verpflichtungen aus Northland Ressourcen AB (publ), die sich aus bestimmten vorrangige Anleihen von ihr ausgegeben und sind mit dem Oslo Børs, und (iii) die Änderung Bedingungen und Konditionen dieser Schuldverschreibungen so, dass sie Wandelanleihen werden;
7. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 6) und Auflösungen 8) bis 12) gehörig angenommen, Entscheidung der Gesellschaft genehmigten Kapitals für einen weiteren Zeitraum von fünf (5) Jahre zu verlängern und die Menge solcher genehmigtes Aktienkapital in Höhe eingestellt von CAD 1,102,657.29;
8. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 7) und Auflösungen 9) bis 12) gehörig angenommen, nachträgliche Änderung des zweiten Absatzes von Artikel 5.1 und Artikel 5.3 der Satzung der Gesellschaft, so dass wie folgt gefasst:
"5.1 Das genehmigte Kapital (die für die Vermeidung von Zweifeln nicht umfasst das Grundkapital) wird auf eine Million 102.657 kanadischen Dollar und neunundzwanzig Cent (CAD 1,102,657.29) setzen."
"5.3. Der Vorstand ist ermächtigt, für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem 8. Juli 2013, zu:
(I) Steigerung des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft einmal oder mehrmals bis zur Höhe des aktuellen genehmigten Kapitals der Gesellschaft, wie in Artikel 5.1 der vorliegenden Satzung, durch die Ausgabe von neuen Aktien, die die gleichen Rechte wie die bestehenden Aktien;
(Ii) in einer oder mehreren Tranchen innerhalb des genehmigten Kapitals erteilen:
(A) Optionsscheine (Warrants ist zu den ursprünglichen Inhabern dieser in ihrer Eigenschaft als Inhaber von erstrangigen Anleihen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden), die ihre Inhaber zur Zeichnung neuer Aktien, die die gleichen Rechte wie die bestehenden Aktien und die eine Höchstgrenze für die Gesamtinvestition Buchführung berechtigen Nennbetrag (Paar comptable) von 158.117 kanadischen Dollar dreißig Cent (CAD 158,117.30);
(B) Wandelanleihen, die ihre Inhaber zur Zeichnung neuer Aktien, die die gleichen Rechte wie die bestehenden Aktien und die eine Höchstgrenze für die Gesamtinvestition rechnerischen Wert (Paar comptable) von 786.793 kanadischen Dollar berechtigen zweiundsiebzig Cent (CAD 786,793.72) und
(C) neuen Aktien, Optionsscheine oder Aktienoptionen, die ihre Inhaber zur Zeichnung neuer Aktien, die die gleichen Rechte wie die bestehenden Aktien und die eine Höchstgrenze für die Gesamtinvestition rechnerischen Wert (Paar comptable) von 51.436 berechtigen Kanadischer Dollar einunddreißig Cent (CAD 51,436.31).
(D) neue Aktien an die Aktionäre (und ihre Übernehmer und Rechtsnachfolger), die Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die bei der Annahme dieses Artikels 5.3 in seiner jetzigen Form aufgelöst waren angeboten werden, hat die gleichen Rechte wie die bestehenden Aktien und die eine Höchstgrenze für die Gesamtinvestition rechnerischen Wert (Paar comptable) von 53154 kanadischen Dollars acht und neunzig Cent (CAD 53,154.98), jedoch mit der Maßgabe, dass der Bezugspreis je Aktie von neuen Aktien können nicht geringer sein als der Wandlungspreis je Aktie von den Inhabern aller Second-Lien-Anleihen, die von der Gesellschaft (sofern vorhanden) zum betreffenden Zeitpunkt in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Anleihen bezahlt werden.
(E) neue Aktien an die Aktionäre (und ihre Übernehmer und Rechtsnachfolger), die Aktionäre auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die bei der Annahme dieses Artikels 5.3 in seiner jetzigen Form aufgelöst waren angeboten werden, hat die gleichen Rechte wie die bestehenden Aktien und die eine Höchstgrenze für die Gesamtinvestition rechnerischen Wert (Paar comptable) von 53154 kanadischen Dollars acht und neunzig Cent (CAD 53,154.98) jedoch, dass (i) diese Frage unterliegt der vorgesehenen Zustimmung der Inhaber einer Mehrheit aller Second-Lien-Anleihen, die von der Gesellschaft von Zeit zu Zeit (falls vorhanden) oder den Treuhänder solcher Anleihen Schauspiel an der Richtung der Mehrheit der Inhaber solcher Anleihen oder in Übereinstimmung mit den Bedingungen erteilt der jeweiligen Basiswerts Bindung Instrument (sofern eine solche Zustimmung ist in einem Abkommen oder Term Sheet unter den vorgenannten Parteien und unterliegt den Bestimmungen einer solchen Zustimmung vorausgesetzt) und (ii) der Bezugspreis je Aktie von neuen Aktien dürfen nicht geringer sein als der Wandlungspreis je Aktie von den Inhabern aller Second-Lien-Anleihen, die von der Gesellschaft (sofern vorhanden) zum betreffenden Zeitpunkt in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Anleihen bezahlt werden.
(Iii) beschränken oder aufzuheben der Aktionäre Bezugsrechte in Bezug auf alle neuen Aktien, Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen oder Aktienoptionen nach diesem Artikel 5.3 und bestimmen die Personen, die berechtigt auf die neuen Aktien zu zeichnen und
(Iv) Datensatz durch eine notarielle Urkunde jeweils Grundkapital und Änderung der Anteil entsprechend zu registrieren. "
9. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 8) und Auflösungen 10) bis 12) gehörig angenommen, Entscheidung zu Artikel 7.1 der Satzung der Gesellschaft zu ändern, um wie folgt gefasst:
"7.1. Zusammensetzung des Verwaltungsrates und die Ernennung der Direktoren
(I) Die Gesellschaft wird von einem Board of Directors (der Vorstand) von mindestens drei (3) Mitglieder und maximal sieben (7) Mitgliedern, die nicht Aktionäre sein müssen zusammensetzt.
(Ii) vorbehaltlich des Artikels 70 des Gesetzes werden die Bewerber für die Wahl in den Verwaltungsrat von einem Ausschuss von Direktoren für diesen Zweck (die "Nomination Committee"), aufgestellt werden. Der Nominierungsausschuss wird der Direktoren in den Vorstand berufen gemäß der Ausübung der Erste Lien Vorstandsmitglied Rechte (wie unten definiert), die Second Lien Vorstandsmitglied Rechte (wie nachstehend definiert) und dem Metso und Peab Vorstandsmitglied Rights (zusammengesetzt werden wie nachstehend definiert) (zusammen die "Board Member Rights").
Für die Zwecke dieses Artikels,
"First Lien Vorstandsmitglied Rights" bedeutet folgendes:
- Die Inhaber einer Mehrheit aller erstrangigen Anleihen von Northland Ressourcen AB (publ) von Zeit zu Zeit (falls vorhanden) oder den Treuhänder solcher Anleihen Schauspiel an der Richtung der Mehrheit der Inhaber solcher Anleihen oder in ausgestellt Übereinstimmung mit den Bedingungen des jeweiligen Basiswerts Bindung Instrument wird in jedem Fall durch schriftliche Mitteilung berechtigt, eine (1) Kandidat für eine Leitung zur Nomination Committee (die "erste Lien Anleihegläubiger Nominee") ernennen. Die Generalversammlung wird einberufen, um die Ernennung des vorgeschlagenen Person zu genehmigen und den Nominierungsausschuss schlägt und empfehlen diese Person zur Wahl in der Hauptversammlung.
- Für den Fall, dass die erste Lien Anleihegläubiger Kandidat nicht von der Hauptversammlung bestellt werden, dass Kandidaten wie ein Brett Beobachter vom Vorstand ernannt werden.
"Second Lien Vorstandsmitglied Rights" bedeutet folgendes:
- Die Inhaber einer Mehrheit aller Second-Lien-Anleihen, die von der Gesellschaft von Zeit zu Zeit (falls vorhanden) oder den Treuhänder solcher Anleihen Schauspiel an der Richtung der Mehrheit der Inhaber solcher Anleihen oder in Übereinstimmung mit den Bedingungen erteilt der jeweiligen Basiswerts Bindung Instrument wird in jedem Fall durch schriftliche Mitteilung berechtigt, drei (3) Kandidaten für Mandate zur Nomination Committee (die "Second Lien Anleihegläubiger Nominee") ernennen. Die Generalversammlung wird einberufen, um die Ernennung von solchen Personen nominiert zu genehmigen und den Nominierungsausschuss schlägt und empfehlen diese Person zur Wahl in der Hauptversammlung.
- Für den Fall, dass die Second Lien Anleihegläubiger Nominierten nicht von der Hauptversammlung bestellt, werden diese Kandidaten als Beobachter an Bord vom Vorstand ernannt werden.
"Metso und Peab Vorstandsmitglied Rights" bedeutet folgendes:
- Metso Minerals (Schweden) AB und ihrer Tochtergesellschaften ("Metso") und Peab AB und ihrer Tochtergesellschaften ("Peab"), werden, zusammen, berechtigt, eine (1) Kandidat für eine Leitung zur Nomination Committee ("Metso und benennen Peab der Nominee "). Die Generalversammlung wird einberufen, um die Ernennung des vorgeschlagenen Person zu genehmigen und den Nominierungsausschuss schlägt und empfehlen diese Person zur Wahl in der Hauptversammlung.
- Für den Fall, dass Metso und Peab der Nominee nicht von der Hauptversammlung bestellt werden, dass Kandidaten wie ein Brett Beobachter vom Vorstand ernannt werden.
(Iii) Die Hauptversammlung schließlich ernennt die Direktoren und ihre Zahl bestimmt und die Dauer ihrer Amtszeit. Die Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes, bestimmt die Vergütung der Direktoren. Directors kann nicht für mehr als sechs (6) Jahren ernannt und sind wieder wählbar. "
(Iv) Unbeschadet der Vorstand Rechte, kann Direktoren jederzeit (mit oder ohne Grund) durch einen Beschluss der Hauptversammlung entfernt werden.
(V) Ist das Amt eines Direktors frei wird, kann die Mehrheit der übrigen Direktoren füllen die Vakanz vorläufig bis zur endgültigen Ernennung durch den nächsten Hauptversammlung gemacht wird, sicherzustellen, dass die Erste Lien Vorstandsmitglied Rechte, die Second Lien Vorstandsmitglied Rechte und die Metso und Peab Vorstandsmitglied Rechte sind jederzeit erfolgen. "
10. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 9) und Auflösungen 11) bis 12) gehörig angenommen, Entscheidung, Herr Leif Salomonsen als neuen Direktor des Unternehmens zu ernennen, bis die nächste Hauptversammlung, auf den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember , 2013;
11. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 10) und Auflösung 12) gehörig angenommen, Entscheidung, Mr. Runar Nilsen als neuer Direktor der Gesellschaft bis zur nächsten Hauptversammlung, auf den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013 zu ernennen;
12. Vorbehaltlich der Beschlüsse 1) bis 11) gehörig angenommen, Anerkennung einer Leiter Rücktritt die Stelle vor dieser Hauptversammlung stattfand.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 67-1 (2) des Luxemburg Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der geänderten Fassung, eine außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre kann nur beschlussfähig, wenn ein Quorum von mindestens 50% der Grundkapitals anwesend oder vertreten ist und eine Mehrheit von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen erreicht ist, für einen Beschluss genehmigt werden. Wenn die erste dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, kann die Sitzung einberufen werden und kann in einem solchen Fall unabhängig von der bewusste Teil des Grundkapitals anwesend oder vertreten sind.
Aktionäre, die nicht an der Sitzung teilnehmen können, werden gebeten, zu vervollständigen, heute unterzeichnen und das beiliegende Vollmachtsformular in Übereinstimmung mit den Anweisungen in der Proxy-und in den Rundschreiben zu dieser Mitteilung dargelegt. Ein Aktionär, der an der Sitzung teilnehmen möchte, kann mit der Stimmenzähler registrieren, bevor die Sitzung beginnt.
Die Aktionäre werden weiterhin informiert, dass sie zum Widerspruch werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 14 der Satzung der Verein berechtigt.
***
[IM NAMEN DES BOARD]
"Karl-Axel Waplan"
President & CEO, Northland Ressourcen S.A.
Wenn Sie ein nicht registrierter Aktionär der Gesellschaft und erhalten diese Materialien durch Ihren Broker oder über einen anderen Vermittler, bitte ausfüllen und die Materialien in Übereinstimmung mit den Anweisungen, die Sie von Ihrem Broker oder durch andere Vermittler. Andernfalls kann Ihre Anteile nicht berechtigt, durch einen Bevollmächtigten in der Sitzung abgestimmt werden führen. Siehe "Hinweise für den wirtschaftlich Berechtigten" in der Information Circular auf www.sedar.com veröffentlicht und bei der Gesellschaft erhältlich.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Karl-Axel Waplan, Präsident und CEO: +46 705 104 239
Eva Kaijser, CFO, +46 709 320 901
Petter Brunnberg, Investor Relations: +46 727 24 41 09
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