Mit den Shortsellern, die bereits die Meldeschwelle unterschritten haben, und von denen man danach ohne Meldepflicht nicht wirklich weiß, wie sie sich weiter positioniert haben, sind es wohl die genannten 15,14% - also inklusive der archivierten Meldungen.
Niemand kann aber sagen, ob diese Leerverkäufe noch in der gleichen Höhe bestehen oder ob diese Zahl von 15,14% sogar unter der aktuellen Quote liegt. Die Quote könnte z.B. höher sein, falls alle LV nach ihrer letzten verpflichtenden Meldung, die Positionen in gleicher Höhe behalten haben und noch weitere Leerverkäufer dazu gekommen sind, die aber noch nicht die 0,5% - Meldeschwelle überschritten haben.
Die gesetzliche 0,5% - Meldeschwelle ist jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Transparenz viel zu hoch angesetzt, bevorteilt nur die Leerverkäufer bei ihren häufig genug zweifelhaften Attacken auf Unternehmen (und Aktionäre) und gehört deshalb mindestens auf 0,05% herunter gesetzt, wenn man die Leerverkäufe denn nicht ganz verbieten will.
Niemand kann aber sagen, ob diese Leerverkäufe noch in der gleichen Höhe bestehen oder ob diese Zahl von 15,14% sogar unter der aktuellen Quote liegt. Die Quote könnte z.B. höher sein, falls alle LV nach ihrer letzten verpflichtenden Meldung, die Positionen in gleicher Höhe behalten haben und noch weitere Leerverkäufer dazu gekommen sind, die aber noch nicht die 0,5% - Meldeschwelle überschritten haben.
Die gesetzliche 0,5% - Meldeschwelle ist jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Transparenz viel zu hoch angesetzt, bevorteilt nur die Leerverkäufer bei ihren häufig genug zweifelhaften Attacken auf Unternehmen (und Aktionäre) und gehört deshalb mindestens auf 0,05% herunter gesetzt, wenn man die Leerverkäufe denn nicht ganz verbieten will.
