Es soll wohl in Kürze NEWS geben!
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"Anfang des Jahres 2010 stellt sich die Situation um die Rückerlangung des Kraftwerkes Ancinale wie folgt dar:
1.
Die Zivilprozesse sind nach wie vor rechtshängig.
Dabei geht es vordringlich in dem Prozess vor dem Zivilgericht in Parma um die Nichtigkeit der Beschlüsse der damaligen Geschäftsführung bzw. des vermeintlichen Pfandrechtsgläubigers GET SRL, der als vermeintlicher Begünstigter des Pfandrechts, die Gesellschafterrechte ausübte.
Vermeintlich, weil eine wirksame Pfandrechtsbestellung nie erfolgte und nur durch einen rechtswidrigen Akt der handelnden Personen ein solches Pfandrecht zu Gunsten der Firmas GET SRL, dem damaligen Generalunternehmer des Kraftwerksbaus, eingetragen wurde. So wurde es durch zwei Zivilgerichte rechtskräftig festgestellt.
Mittlerweile haben wir auch einen Schadensersatzprozess gegen die Handelskammer in Bari angestrengt, in dem es um die Geltendmachung unseres Schadens geht, der uns dadurch entstanden ist, dass die Handelskammer - wie bereits rechtskräftig festgestellt - widerrechtlich ein Pfandrecht zugunsten von GET konstituiert hatte.
Auch dieser Rechtsstreit wird noch mehrere Monate bis zu einem Urteil laufen.
2.
Die Strafverfahren laufen ebenfalls noch und konnten bislang nicht zu einem Abschluß gebracht werden.
Dennoch gab es mehrere Teilerfolge in dem Strafverfahren.
So konnten wir erreichen, dass wir im März 2009 die vorläufige Verwaltung über das Kraftwerk zurück bekommen konnten.
Das versetzte uns in die Lage, die Erträge aus den Stromeinspeisungen einzuziehen und zu verwalten. Dabei sind wir zwar an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden, konnten aber mittlerweile zahlreiche gegen die Ancinale Idroelettrica SRL aufgelaufene Forderungen begleichen.
Da GET und Park zahlreiche notwendige technische Änderungen für einen reibungslosen Lauf des Kraftwerkes nicht oder unzureichend vorgenommen hat, müssen nach wie vor einige größere technische Änderungen vorgenommen werden, die neben den laufenden Betriebskosten einen großen Teil der Einnahmen verbrauchen.
Hinzu kommt, dass weder GET noch Park bestehende Forderumngen aus Drittleistungen bezahlt haben.
Auch die seinerzeitige Vorfinanzierung eine Teilbetrages der Subventionen wurde nicht zurückbezahlt, weshalb die entsprechende Bank einen sechstelligen Betrag gegen Ancinale geltend macht, der ebenfalls aus den Einnahmen bestritten werden muß.
Dennoch sind wir zuversichtlich, dass wir im Laufe diesen Jahres, spätestens aber Anfang 2011 erhebliche Beträge aus den Einnahmen von Ancinale an die unit energy als Muttergesellschaft werden zahlen können, die dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu einem zügigen Ausgleich der Gläubigerforderungen führen können.
Wann dies zeitlich geschieht ist schwerlich abzuschätzen, da die Einnahmen je nach Jahreszeit und Witterung ganz erheblich schwanken. So konnte in den Sommermonaten teilweise ein monatlicher Umsatz kaum mehr als € 18.000 erzielt werden. Nur im Rahmen von Vergleichen mit den Gläubigern konnten wir Zahlungsengpässe der Ancinale Idroelettrica vermeiden, da nur die kumulierten Zahlungseingänge die fortlaufende Bedienung der alten Verbindlichkeiten ermöglichte.
3.
Mittlerweile ist Park SRL, die nach wie vor widerrechtlich Eigentümer des Kraftwerkes ist, selbst in Liquidation.
Natürlich versuchen wir weiterhin, unser Kraftwerk auch im Rahmen von Verhandlungen - jetzt mit dem Liquidator - zurückzubekommen.
Da die Liquidation Anfang diesen Jahres angeordnet wurde, konnten die Verhandlungen noch nicht aufgenommen und können zu den anstehenden Gesprächen noch keinerlei Aussagen getroffen werden.
Wir hoffen, dass dies bald möglich sein wird.
Sobald gesicherte Ergebnisse mitgeteilt werden können, werde ich das an dieser Stelle bekannt geben.
Kurzfristig ist hingegen nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht damit zu rechnen.
Bad Homburg, im März 2010
Der Vorstand"
Anfang des Jahres 2010 stellt sich das Verfahren der unit energy wie folgt dar:
Im Wesentlichen gibt es nur noch zwei Themen in dem Insolvenzverfahren.
Zum Einen geht es nach wie vor um die Rückgewinnung bzw. die Verwertung des Wasserkraftwerkes Ancinale in Süditalien. Zu diesem Thema verweise ich auf den separaten Bericht auf dieser Homepage.
Zum Anderen geht es noch um den Rechtsstreit der unit energy gegen das Finanzamt Bad Homburg.
Die unit energy hatte nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung im Jahre 2006 Klage gegen das Finanzamt Bad Homburg erheben müssen, da das Finanzamt mit einer nach Rechtsansicht unserer steuerlichen Berater (Steuerberater und KPMG) rechtsirrigen Ansicht den Vorsteueranspruch des Unternehmens auf einen sehr geringen Prozentsatz reduziert hatte.
Dies war um so erstaunlicher, als bereits das Finanzamt des früheren Sitzes der Gesellschaft (Frankfurt) nach einer mehrjährigen Betriebsprüfung im Rahmen eines Vergleichs 2001 der Fixierung des Vorsteuerabzugs auf 75% der Vorsteuerbeträge zugestimmt hatte.
Seiner Rechtsansicht folgend, verlangte das Finanzamt Bad Homburg mit Hinweis darauf, dass man den damaligen Vergleich nicht akzeptiere, Vorsteuern in Höhe von ca. € 900.000 incl. Zinsen von der unit energy zurück. Diese Forderung führte u.A. letztlich zur Zahlungsunfähigkeit der unit energy.
Da der seinerzeitige Vergleich damit außer Kraft war, haben wir unsererseits eine Vorsteuer-Rückzahlung in Höhe von ca. € 1,2 Mio. geltend gemacht.
Gegen die Steuerbescheide des Finanzamtes mußten wir die Klage einreichen, in deren Zuge wir dann unserer Forderung als Widerklage geltend gemacht haben.
Durch das Insolvenzverfahren hat dieser Rechtsstreit zunächst geruht. Zum Beginn diesen Jahres haben wir das Verfahren wieder aufgenommen. Das Verfahren wird von dem Vorstand der unit energy geführt. Die unit energy wird dabei vor dem Hessischen Finanzgericht durch den Sachwalter im Insolvenzverfahren, Herrn Rechtsanwalt Hermann, Frankfurt, vertreten.
Soweit das Verfahren nicht durch einen Vergleich vor Gericht erledigt wird, ist vermutlich noch von einer mehrjährigen Laufzeit des Prozesses auszugehen.
Inwieweit gleichwohl vor Ausschüttungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens an die Gläubiger erfolgen können, die u.U. auch zur Beendigung des Insolvenzverfahrens führen können, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, da dies maßgeblich vom Abschluß des Themas ‘Ancinale’ abhängt.
Nach der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Finanzgericht -Termin ist noch nicht anberaumt - werden wir an dieser Stelle wieder berichten.
Bad Homburg im März 2010
Der Vorstand
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