Kopiergeschützte CDs sind keine Datenträger nach der CD-Spezifikation, meint der Elektrokonzern Philips. Gerry Wirtz, bei Philips zuständig für Urheberrechtsfragen, fordert die Plattenindustrie dazu auf, diese Musikscheiben entsprechend zu kennzeichnen. Notwendig sei eine Markierung nicht nur, weil die meisten CD-Laufwerke und auch viele Audio-CD-Player die manipulierten Silberscheiben nicht abspielen könnten. Sie hätten auch eine wesentlich geringere Lebensdauer. Gleichzeitig kündigt Wirtz an, dass künftige CD-Brenner von Philips dazu in der Lage sein würden, auch kopiergeschützte CDs zu vervielfältigen.
Verschiedene US-Medien spekulieren, dass der Konzern dadurch gegen das amerikanische Kopierschutzgesetz "Digital Millenium Copyright Act" (DMCA) verstoßen und Probleme mit der US-Justitz bekommen könnte. Nach Ansicht von Wirtz verbiete es der DMCA jedoch nicht, Musikstücke zu kopieren. Ein CD-Brenner mache hier keinen Unterschied zu einem Kassettenrekorder.
Quelle: COMPUTERWOCHE
Verschiedene US-Medien spekulieren, dass der Konzern dadurch gegen das amerikanische Kopierschutzgesetz "Digital Millenium Copyright Act" (DMCA) verstoßen und Probleme mit der US-Justitz bekommen könnte. Nach Ansicht von Wirtz verbiete es der DMCA jedoch nicht, Musikstücke zu kopieren. Ein CD-Brenner mache hier keinen Unterschied zu einem Kassettenrekorder.
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