Neue Aufklärungspflicht bei Day-Trading

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Neue Aufklärungspflicht bei Day-Trading

 
14.09.01 15:33
INVESTOR

Neue Aufklärungspflicht bei Day-Trading

 
Von Barbara Moormann

München Kurzfristig orientierte Anleger, so genannte Day-Trader, sollen künftig besser über die Risiken des schnellen Geschäfts mit Wertpapieren aufgeklärt werden. Das sieht eine neue Richtlinie des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BAWe) vor. Juristen kritisieren jedoch, dass bei Verstoß gegen die Richtlinie Anleger keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Day-Trader, so das BAWe, seien Anleger, die ein Wertpapier am selben Tag kaufen und verkaufen. Die Richtlinie richtet sich an "Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die das Day-trading ermöglichen." Diese Unternehmen - oft Discount-Broker - sollen künftig darüber aufklären, dass Day-Trader unter Umständen mit sofortigen Verlusten ihr gesamtes Kapital verlieren könnten, heißt es in der Richtlinie. Zudem sollten die Kunden wissen, dass sie weiteres Kapital beschaffen müssen, falls sie Termingeschäfte betreiben, die zu über die hinterlegte Sicherheitsleistung hinausgehenden Verlusten führen. Finanziert ein Kunde seine Daytrading-Geschäfte über einen Kredit, ist er darüber zu belehren, dass er diesen unabhängig vom Erfolg seines Handels zurückzahlen muss. Die Aufsichtsbehörde fordert darüber hinaus, dass dem Trader Informationen über die Berechnung, Höhe und Art der Kosten und andere Zahlungsverpflichtungen wie etwa für Kontoauszüge zur Verfügung stehen. Auch sollte der Anbieter darauf hinweisen, dass für Day-Trading vertiefte Kenntnisse über Wertpapiermärkte notwendig sind, und dass der Trader mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern konkurriert. Kunden sollten diese Informationen vor Beginn ihrer Geschäfte einholen und den Anbieter gezielt danach fragen, raten Anlegerschützer. Juristen begrüßen grundsätzlich die umfangreichen Aufklärungspflichten, doch bemängeln sie, dass Anleger bei einem Verstoß gegen die Richtlinie keine Klagemöglichkeiten haben. Eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes bestätigte, dass Anleger aus den neuen Aufklärungsregeln keine Schadensersatzansprüche herleiten können. Auch sei bisher kein Bußgeld vorgesehen, wenn Finanzdienstleister nicht richtliniengemäß aufklären. Dem Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kälberer geht die Richtlinie daher nicht weit genug. Anleger könnten sich im Zivilverfahren nicht auf die Richtlinie berufen, weil sie keine unmittelbare Auswirkung auf Zivilprozesse habe. Daher würde sich auch in der Praxis wenig ändern. Nach Ansicht Kälberers wäre der Gesetzgeber gefordert. Der Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Finanzmarktförderungsgesetz enthält allerdings keine entsprechenden Regelungen. Neben der Richtlinie gab das BAWe Empfehlungen an die Anbieter von Day-Trading heraus. Sie sollten künftig für den Kunden im Hinblick auf die beabsichtigten Geschäfte einen angemessenen finanziellen Rahmen festlegen und sich vergewissern, dass der Kunde über genügend Erfahrungen und Kenntnisse verfüge. Darüber hinaus soll der Kunde fortlaufend über die angefallenen Verluste informiert werden, empfiehlt der Präsident des BAWe, Georg Wittich. Spätestens zum Ende jeden Kalendermonats solle dies schriftlich geschehen. Anlegerschützer raten Betroffenen, die Verlustübersichten möglichst in kurzen Abständen einzufordern.

((Rückfragen und Anregungen an Reuters-INVESTOR, Hannfried von Hindenburg, Tel. 069 - 75 65 1273 oder e-Mail: hannfried.hindenburg@reuters.com))  
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