Neue Ad-hoc-Regeln setzen Firmen unter Druck

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Luki2:

Neue Ad-hoc-Regeln setzen Firmen unter Druck

 
10.02.02 12:08
Neue Ad-hoc-Regeln setzen Firmen unter Druck

- Von Klaus Wille -


Frankfurt (Reuters) - Mit der gesetzlichen Neuregelung der Ad-hoc-Publizität werden nach Auffassung von Experten vielen Unternehmen die Daumenschrauben angelegt. Vor allem am Neuen Markt dürften irreführende Praktiken bei der Mitteilung kursrelevanter Unternehmensnachrichten der Vergangenheit angehören.

Denn die Bundesregierung will durch Verbote und die Einführung von Haftungsregelungen den Missbrauch der Ad-hoc-Publizität unterbinden. Während die allgemeinen Neuregelungen überwiegend auf Zustimmung stoßen, sehen Rechtsexperten kaum einen Fortschritt für den Anlegerschutz.


Eigentlich ist die bisherige Rechtslage klar. Gemäß Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetzes (WphG) muss ein Unternehmen so schnell wie möglich alle neuen Tatsachen bekannt geben, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten sind und dabei entweder erheblich kursrelevant sind oder Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf habeen.


"Diese Regelung wurde aber oft unterlaufen", sagt Rechtsanwalt Klaus Nieding, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. "Entweder veröffentlichten die Unternehmen ihre Ad-hocs zu spät. Oder schlechte Meldungen wurden hinter positivem Wortgeklingel versteckt. Oder es wurden überhaupt nur Marketing-Meldungen ohne kursrelevante Nachrichten herausgegeben."


Nach einer Untersuchung von Dresdner Kleinwort Wasserstein neigen am Neuen Markt vor allem Unternehmen mit einer schlechten Kursentwicklung zur häufigen und fehlerhaften Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen. Die Experten fanden heraus, dass in dem Zeitraum von Juli 2000 bis Juli 2001 die 20 Unternehmen mit der besten Kursentwicklung im Schnitt 7,7 Ad-hocs herausgaben, die 20 Unternehmen mit der schlechtesten Entwicklung hingegen fast doppelt so viele, nämlich 13,2. Zudem sei bei diesen die Fehlerquote der Ad-hocs mit zwei Prozent fast doppelt so hoch wie bei der Gruppe der guten Kursperformer.


Den Missständen soll durch die Ergänzungen im WphG, die wahrscheinlich Mitte 2002 in Kraft treten werden, ein Riegel vorgeschoben werden. So sollen keine Fantasiekennzahlen mehr veröffentlicht werden. Vielmehr sollen die Kennzahlen gebräuchlich sein und einen Vergleich mit den zuletzt genutzten Kennzahlen ermöglichen.


Unwichtige und nicht kursrelevante Meldungen unterliegen demnach einem expliziten Verbot. Unwahre Tatsachen müssen sofort per Ad-hoc-Mitteilung korrigiert werden. Zudem werden neue Haftungsregeln in das Gesetz eingefügt. Danach soll ein Anleger Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Unternehmen haben, wenn dieses eine Ad-hoc-Mitteilung unterlässt (obwohl sie notwendig wäre) oder eine falsche Meldung herausgibt und dem Anleger dadurch ein Schaden entsteht.


Die neuen Regelungen stoßen in der Fachwelt fast einhellig auf Zustimmung. Von einem "überfälligen Schritt" spricht Wolfgang Gerke, Professor für Bank- und Börsenwesen an der Universität Nürnberg. Bereits vor knapp zwei Jahren hatte das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) in einem mahnenden Rundschreiben mitgeteilt, dass einige Unternehmen die Ad-hoc-Mitteilungen "primär für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit einsetzten", was aus Sicht des Amtes einen Missbrauch darstelle.


Eines von vielen Beispielen der Vergangenheit, die nach neuem Recht nicht mehr möglich sein dürften, nennt Guido Hobert, Jurist und Portfoliomanager bei Invesco Asset Management. So kaufte das Neue-Markt-Softwareunternehmen Valor Computerized Systems im April und Mai vergangenen Jahres Aktien zurück. Dies Rückkaufprogramm wurde im Januar per Ad-hoc angekündigt. Der tatsächliche Beginn des Programms wurde im März zweimal per Ad-hoc bekannt gegeben. Und über den Fortgang berichtete das Unternehmen in der Folge insgesamt sechsmal - jedes Mal per Ad-hoc. "Diese Wiederholungen sind unnötig und würden nach neuem Recht nicht gestattet", sagt Hobert.


Heftig umstritten sind dagegen die neuen Haftungsregelungen bei falscher Ad-hoc. Bislang ergaben sich Ansprüche auf Schadensersatz nur aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Nun können sich die Anleger auch auf zwei neue Paragraphen im WphG berufen, wenn sie vor Gericht ziehen wollen.


"Aber die wesentlichen Probleme, die sich bei den Urteilen zu Infomatec und EM.TV ergaben, werden nicht gelöst", sagt Wolf von Buttlar von der Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer. Denn der Anleger müsse weiterhin beweisen, dass wirklich die Ad-hoc-Mitteilung und nicht eine Beratung oder Presseinformation ausschlaggebend für den Aktienkauf gewesen sei. Dieser Nachweis sei meist äußerst schwierig.


Zudem müsse dem Kläger der Nachweis gelingen, dass die Ad-hoc falsch oder unvollständig sei. Dieser Nachweis sei meist aber nur möglich, wenn auch die Staatsanwaltschaft ermittle. Dies geschehe aber regelmäßig spät - so spät, dass die im neuen Gesetz vorgesehene Verjährungsfrist von einem Jahr bereits abgelaufen sei. Fazit von Buttlars und anderen Rechtsexperten: "Anleger, die nach bisherigem Recht keinen Schadensersatz erhielten, werden es auch nach neuem Recht nicht erhalten. Aus Anlegersicht sind die Neuregelungen nicht der große Wurf."


nachlesen unter:

de.news.yahoo.com/020210/71/2n1qh.html
Arbeiter:

Hallo luki2

 
10.02.02 12:23
Wo warst Du so lange? Ich hatte schon ein schlechtes Gewissen! :-)
Luki2:

danke der nachfrage Arbeiter..

 
10.02.02 13:17
werde nicht mehr so viel Posten, bin aber immer im Hintergrund.

wieso schlechtes Gewissen, Du bist einer derjenigen die ich sehr schätze!
Gr. Luki2 :-)


Der 300-Euro-Dialer !!!!

Wer in der Erwartung, sich über die CeBIT informieren zu können, die Adresse www.cebit-2002.de aufruft, der könnte eine teure Überraschung erleben. Die Domain gehört mitnichten der Messe AG, sondern einem Anbieter aus dem Rotlicht-Milieu.

Auf verschiedene Weise versucht die Site, dem Benutzer 0190-Dialer unterzuschieben. Die perfideste Variante tarnt sich als "Update der Verbindungs-Software". Dabei wird ein signiertes ActiveX-Control installiert. Bei mehreren Versuchen hat heise online insgesamt drei verschiedene Dialer heruntergeladen. Der teuerste berechnet laut Selbstauskunft 300 Euro pro Verbindungsaufbau. Die Gebühren von 100 Euro pro Verbindung beziehungsweise 1,21 pro Minute der beiden anderen Dialer muten dagegen wie regelrechte Schnäppchen an.

Hersteller der X-Diver genannten Dialer ist die Düsseldorfer EOPS AG. Laut Auskunft des Providers HanseNet, der den betreffenden 0190er-Rufnummernblock gebucht hat und weitervermietet, gehören die betreffenden Nummern ebenfalls EOPS. Damit fließen die durch die Dialer erzielten Gewinne zu EOPS. Dort war wie bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), die für die Vergabe der 0190er-Nummern zuständig ist, niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Messe AG sieht durch das zweifelhafte Angebot den guten Ruf ihrer Marke CeBIT gefährdet. Sie will gegen die Urheber rechtliche Schritte einleiten. (jo/c't)
Arbeiter:

luki2

 
10.02.02 14:30
Du hast das, glaub ich, gar nicht gesehen? Klick hier
Arbeiter:

luki2

 
10.02.02 14:45
Kannst Du Dich an Dein Posting erinnern? Dort neben "Forbidden Remote Host" stand Deine IP-Adresse, jetzt nur noch ***
Ich hatte Ariva gebeten die IP-Adresse zu entfernen. Weil Du nun so lange nicht gepostet hattest usw. wegen der IP. Man weiß ja nie.

Gruß
Arbeiter
Luki2:

ach das ist mir ...

 
10.02.02 15:00
schon aufgefallen, aber auch egal meine IP können die ruhig haben ist sowieso eine ganz andere als die die da stand.
noch einen schönen Sonntag Arbeiter!
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