07.05.2020 / 09:30 Uhr
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Berlin (pta014/07.05.2020/09:30) - Der Vorstand der CLOCKCHAIN AG teilt mit,
dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust
von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Hierfür ist im
Wesentlichen eine Abwertung der Beteiligung an der Clockchain Systems GmbH
verantwortlich.
Nach Prüfung des bisherigen Geschäftsverlaufs kommen die Organe der Gesellschaft
zur Entscheidung, dass eine Abwertung der Beteiligungsbuchwerte der
eingebrachten Clockchain Systems GmbH nötig erscheint. Somit hat der Vorstand
pflichtgemäß einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92
Abs. 1 AktG anzuzeigen und die unverzügliche Einladung der Aktionäre zu einer
Haupt¬ver¬sammlung vorzubereiten.
Der Vorstand wird daher zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung
einberufen. In dieser wird der Vorstand den Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern. Eine Einladung
einschließlich der Tagesordnung wird frist- und formgerecht bekannt
ge¬macht. Die Verwaltung der Gesellschaft wird Möglichkeiten von Kapital- und
weiteren Sanierungs¬maßnahmen der Gesellschaft prüfen und diese der
Hauptversammlung über entsprechende Beschluss¬vorschläge vorstellen.
Die Verwaltung prüft hierzu die Aufnahme eines erprobten Geschäftsmodells, das
bereits in vielen Märkten etabliert ist, und verfolgt das erklärte Ziel, die
Gesellschaft neu und nachhaltig zu positionieren. Die nicht erfolgreichen
Businessmodelle der Vergangenheit haben auch Einfluss auf die Reputation des
Unternehmens genommen. Mit der Neuausrichtung soll auch den Aktionären eine
attraktive Perspektive eröffnet werden.
(Ende)
Aussender: CLOCKCHAIN AG
Adresse: Rungestr. 9, 10179 Berlin
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Roland Pfaus
Tel.: +49 30 2084 988 26
E-Mail: info@clockchain-ag.de
Website:
www.clockchain-ag.com