Wirf z.B. mal einen Blick auf die "Überschuldungsbilanz" des Rumpfjahres bis 30.06.2015, also bis zur Insolvenzeröffnung.
"Aufgrund einer nicht mehr bestehenden positiven Fortbestehensprognose und aufgrund vorliegender Überschuldung stellte der Vorstand am 17. April 2015 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gem. Paragraph 270a Insolvenzordnung (InsO)..."
Die Eigenverwaltung wurde gekippt ! Warum wohl ?
www.4investors.de/php_fe/index.php?sektion=stock&ID=104325
Die genaue Höhe der Restschulden ist mit Blick auf den Fehlbetrag in Höhe von rund 16,37 Mio. Euro und der Tatsache der Überschuldung der AG gar nicht so spielentscheidend, denn ich glaube nicht, dass der Insolvenzverwalter große Fehler in seiner Bilanz hat.
Außerdem wurde da im Vorfeld bereits reichlich abgeschrieben... :-(
"Das außerordentliche Ergebnis belief sich auf EUR -0,7 Mio. und lag damit deutlich über dem Vorjahr (EUR -16,2 Mio.), welches maßgeblich durch die erforderliche Bildung einer Rückstellung für Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 12,4 Mio. und außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, den Geschäfts- oder Firmenwert sowie Sachanlagen auf Grundlage der Abkehr von Going-Concern von EUR 3,7 Mio. geprägt war."
"Das Steuerergebnis belief sich wie im Vorjahr auf EUR 0. Das Jahresergebnis beläuft sich somit auf EUR -1,8 Mio. (Vorjahr EUR -15,4 Mio.)"
Das untermauert meiner Auffassung nach den Wertansatz für Sachgüter und sonstige Assets.
Quelle: Neschen Aktiengesellschaft Bückeburg - Rechnungslegung/Finanzberichte - Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2015 30.12.2016
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