"Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in
der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
angemeldet und ihre Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in
deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
nachgewiesen haben. Für den Nachweis genügt die Textform (§ 126 b BGB).
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. auf Dienstag, 21. Mai 2013, 00:00 Uhr Ortszeit am Sitz
der Gesellschaft, beziehen (Nachweisstichtag) und der Gesellschaft ebenso wie
die Anmeldung für die Hauptversammlung in Textform unter folgender Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens Dienstag, 4. Juni 2013, 24:00 Uhr
Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, zugehen:
MPC Münchmeyer Petersen Capital AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM
80311 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 5400 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de"