MOBILCOM EUR 22.70 23.64 -2.56 23:07:29
FINANZEN 12.03.2001 22:22 Uhr
Mobilcom macht nach HGB Milliardenverlust
Das Telekomunternehmen Mobilcom hat einem Zeitungsbericht zufolge im abgelaufenen Geschäftsjahr nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) einen vielfach höheren Verlust verbucht als bislang nach dem internationalen Bilanzstandard IAS ausgewiesen. Das Düsseldorfer »Handelsblatt« berichtete am Montag vorab aus seiner Dienstagausgabe unter Berufung auf den vorliegenden Jahresabschluss, Mobilcom habe im Jahr 2000 einen Verlust von etwas mehr als einer Milliarde Mark gemacht. Der bislang lediglich nach IAS ausgewiesene Fehlbetrag habe sich hingegen lediglich auf 89 Millionen Euro (rund 176,7 Millionen DM) belaufen.
Der Unterschied erklärt sich dem Zeitungsbericht dadurch, dass das deutsche Handelsrecht verlangt, die Kosten für den Erwerb der UMTS-Mobilfunklizenz in Höhe von rund 16 Milliarden DM sowie Abschreibungen sofort zu bilanzieren. Nach IAS-Regeln könne Mobilcom hingegen die Kosten für das UMTS-Geschäft dagegen erst zum geplanten Start der neuen Mobilfunkgeneration Mitte 2002 bilanzieren, hieß es. Die Zeitung berichtete weiter, an der Informationspolitik von Mobilcom gebe von Seiten einiger Banken Kritik. Mobilcom »habe offenbar den HGB-Abschluss zurückgehalten, um seinen Aktionären die Folgen des UMTS-Geschäfts für den Gewinn vorzuenthalten«, hieß es. Bei Mobilcom war zunächst kein Sprecher für eine Stellungnahme zu erreichen.
FINANZEN 12.03.2001 22:22 Uhr
Mobilcom macht nach HGB Milliardenverlust
Das Telekomunternehmen Mobilcom hat einem Zeitungsbericht zufolge im abgelaufenen Geschäftsjahr nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) einen vielfach höheren Verlust verbucht als bislang nach dem internationalen Bilanzstandard IAS ausgewiesen. Das Düsseldorfer »Handelsblatt« berichtete am Montag vorab aus seiner Dienstagausgabe unter Berufung auf den vorliegenden Jahresabschluss, Mobilcom habe im Jahr 2000 einen Verlust von etwas mehr als einer Milliarde Mark gemacht. Der bislang lediglich nach IAS ausgewiesene Fehlbetrag habe sich hingegen lediglich auf 89 Millionen Euro (rund 176,7 Millionen DM) belaufen.
Der Unterschied erklärt sich dem Zeitungsbericht dadurch, dass das deutsche Handelsrecht verlangt, die Kosten für den Erwerb der UMTS-Mobilfunklizenz in Höhe von rund 16 Milliarden DM sowie Abschreibungen sofort zu bilanzieren. Nach IAS-Regeln könne Mobilcom hingegen die Kosten für das UMTS-Geschäft dagegen erst zum geplanten Start der neuen Mobilfunkgeneration Mitte 2002 bilanzieren, hieß es. Die Zeitung berichtete weiter, an der Informationspolitik von Mobilcom gebe von Seiten einiger Banken Kritik. Mobilcom »habe offenbar den HGB-Abschluss zurückgehalten, um seinen Aktionären die Folgen des UMTS-Geschäfts für den Gewinn vorzuenthalten«, hieß es. Bei Mobilcom war zunächst kein Sprecher für eine Stellungnahme zu erreichen.
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