bitte vor allem den dritten Absatz beachten:
Heidelberg/Mannheim - Nach Angaben des Leiters der Abteilung Wirtschaftskriminalität bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft stehen die Durchsuchungen in der Heidelberger Zentrale im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand der MLP AG . Geprüft werde, ob die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in Jahresabschlüssen falsch dargestellt seien.
Ein MLP-Sprecher sagte, es gebe "eine anonyme Anzeige zum Thema Rückversicherungsgeschäft". Das Unternehmen sehe der Überprüfung jedoch absolut gelassen entgegen und fühle sich von einem neuen Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young bestätigt.
Ein intimer Kenner der Mannheimer Staatsanwaltschaft sagte dagegen im Gespräch mit manager-magazin.de: "Die Anzeige muss sehr substantiell sein. Sonst hätte sich die Staatsanwaltschaft nicht bewegt." Seinen Erkenntnissen zufolge seien Anzeigen von MLP-Mitarbeitern, die sich von ihrem Arbeitgeber aus verschiedensten Gründen "betrogen fühlten", bei der Mannheimer Behörde bislang immer im Sande verlaufen. Insofern könne man die Tatsache der Hausdurchsuchung gar nicht hoch genug einschätzen.
Aktionärsschützer sehen MLP nicht aus der Schusslinie
Markus Straub, Vorstandsmitglied der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK), sieht MLP durch das Gutachten indes nicht aus der Schusslinie. Die Schutzgemeinschaft werde in Kürze eine umfangreiche Studie zu den Vorgängen um den Finanzdienstleister veröffentlichen.
Aus seiner Sicht hätten die Rückversicherungsgeschäfte bei MLP mit 47 Prozent des Gesamtgeschäfts einen extrem hohen Umfang, sagte Straub. "Viele Experten sind der Auffassung, das ist nicht normal." So hätte etwa der Vorstand der Münchener Rück auf der jüngsten Hauptversammlung erklärt, der Versicherungskonzern betreibe solche Geschäfte grundsätzlich bis zu maximal zehn Prozent des Volumens.
Straub geht es nach eingenen Worten im Fall MLP weniger um die Frage, ob die Rückversicherungsgeschäfte technisch richtig verbucht worden sind. Vielmehr sei zu klären, ab welchem Volumen solche Geschäfte für das Unternehmen und damit die Aktionäre "gefährlich" würden. "Und natürlich muss ein Unternehmen seinen Aktionären ganz klar sagen, dass es quasi die Hälfte seines zukünftigen Geschäfts verkauft hat", erklärte Straub.
Gruß, blindfish :-))