Die Einspruchsfrist gem. § 6 InsO läuft am Montag aus. Nicht früher und nicht später. Erst dann ist der Insoplan rechtgültig. Selbst das wird in einer Ad-Hoc kommen.
Es können nur der Gemeinschuldner und die Gläubiger Einspruch einlegen. Wird aber definitv nicht passieren, da der Verwalter das schon im Vorfeld abgeklopft hat. Und blamieren will und wird er sich bestimmt nicht.
Ein Insoplan macht nur dann Sinn, wenn das Unternehmen weiterleben soll. Und das macht nur dann Sinn wenn das Unternehmen Geld verdient. Also bringe ich einen Insoplan nur dann auf den Weg, wenn ich weiss, dass es mit dem Unternehmen weitergeht und dass es schwarze Zahlen schreibt. Also sind Planungen, Optionen vielleicht schon Entscheidungen da, wie es weiter geht und Geld verdient wird.
Wenn die Gläubiger sich darauf einlassen, dass sie mit Aktien bezahlt werden, haben sie mit Sicherheit Infos, dass und wie es weiterläuft. Ausserdem hat somit jeder Gläubiger Interesse an steigenden Kursen. Ich denke mal, dass sich die Gläubiger die letzten zwei Wochen bei gedeckelten Kursen richtig schön eingedeckt haben und den Kurs nun durch nette Spielchen hochziehen werden, bis die Nachverteilung aus Altaktien kommt. Leider ist der Insoplan nicht öffentlich, so dass der Zeitablauf nicht definiert werden kann. Normalerweise kommt aber innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft die erste Auszahlung.
Also, ich sehe Kurse von mind. 1,00 € bis 18.03. als realistisch an. Dann hätte sich auch der Rauswurf aus dem NM erledigt und es wäre klar, warum der Verwalter gegen den Rausschmiss keine Rechtsmittel eingelegt hat.