Persönliche Erklärung des Vorstandsvorsitzenden der Met@box AG, Stefan Domeyer
Hildesheim, 01. Juni 2001
Kurz nach dem Börsengang unseres Unternehmens hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre den Vorstand des Unternehmens öffentlich beschuldigt, unter Verstoß gegen Halteverpflichtungen Aktien verkauft und somit "Kasse gemacht" zu haben. Diese falsche Behauptung wurde durch ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegenüber der Deutschen Börse AG widerlegt, neben den Kosten dieses Gutachtens haben jedoch der Börsenkurs und der Ruf des Unternehmens bereits 1999 durch diesen Vorgang schweren und bis heute andauernden Schaden genommen. Insbesondere die zahlreichen Kleinaktionäre, deren "Schutz" der SdK eigentlich beansprucht, haben erhebliche Verluste hinnehmen müssen.
Bereits bei den Vorgesprächen zur Börseneinführung hat das Management des Unternehmens den Konsortialbanken und dem Zulassungsausschuss vorgeschlagen, für die Dauer von Haltefristen die betreffenden Aktien mit einer getrennten Wertpapier-Kennnummer zu versehen, um jedwede Zweifel am korrekten Verhalten von so genannten Altaktionären auszuschließen. Leider wurde diesem Vorschlag erst nach 2 Jahren durch eine Novelle des Regelwerkes Neuer Markt gefolgt. Ebenso verhält es sich mit der seit März 2001 verpflichtenden Meldung von Aktientransaktionen. Dieses Verfahren ist keine Erfindung des Regelwerkes Neuer Markt, sondern hätte schon seit Beginn des Neuen Marktes an den Regeln der SEC für die Nasdaq orientiert werden können.
Den Gipfel erreichten die falschen Anschuldigungen gegen das Management der Met@box AG auf so genannten Insider-Handel durch Strafanzeigen (wiederum u.a. durch die "Schutzgemeinschaft"), die zur Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen und Hausdurchsuchungen in Büros und Wohnungen der Vorstände führten. Seither sind das Unternehmen und die Vorstände als Person in der internationalen Öffentlichkeit als vermeintliche Straftäter vorverurteilt worden. Dies hat natürlich Konsequenzen für die Absatzchancen und Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung, die existenzbedrohend sind. Auch die Familien der Vorstände sind seither persönlichen Verfolgungen bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt.
Tatsache ist, dass es niemals Insiderhandel gegeben hat, dass keiner der Vorstände gegen seine Halteverpflichtungen verstoßen hat, nicht einmal nach Ablauf der freiwilligen erweiterten Haltefristen haben die Vorstände die Gelegenheit zum Verkauf von Aktien genutzt.
Selbst dem nicht bewanderten Ökonomen dürfte auf Basis dieser Informationen klar sein, dass die Vorstände der Met@box AG nicht dem medienwirksamen Bild von Internet-Millionären entsprechen, einfach mangels der hierfür notwendigen Millionen. Vielmehr erhalten die Vorstände für Arbeit, Einsatz und die Eingehung eines enormen persönlichen Risikos ein monatliches Gehalt, das in den vorherigen beruflichen Stationen ohne diese Risiken durchaus nicht geringer bemessen war. Die Rücklagen der Vorstände bestehen somit aus eben denjenigen Aktien, die die Vorstände seit nunmehr fünf Jahren besitzen. Ein Aufbau alternativer Reserven durch Aktienverkäufe kam nicht in Frage, da es keine Bereitschaft zum Verkauf von Aktien gab.
Bei pflichtmäßiger Stellung des Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens hat sich, neben dem dadurch ausgelösten Kursverfall und der Entwertung der Vermögensreserven, das Problem ergeben, dass die Vorstände anders als alle anderen Mitarbeiter nicht durch Insolvenzgeld gesichert sind. Dies ist für mich der Anlass gewesen, mich erstmals von Aktien durch Verkauf zu trennen, um das Auskommen meiner Familie zumindest kurzfristig zu sichern.
Der zum Jahresende für den Vorstand Stefan Domeyer publizierte Aktienbestand in Höhe von mehr als 1,1 Mio. Inhaberaktien befindet sich, wie auch aus der gegenüber der Deutschen Börse AG beim Zulassungsantrag im Juni 1999 vorgelegten Haltverpflichtungserklärung ergibt, seit Jahren überwiegend im Eigentum meiner Ehefrau.
Für die Kapitalerhöhungen mit der GEM Global Emerging Markets (November - Februar) benötigte der Investor handelbare Aktien. Die Satzung der Met@box AG erlaubt es der Gesellschaft nicht, eigene Aktien zu halten. Daher war meine Frau, neben den Altaktionären Drung, Haynie und Finkel, so freundlich, 400.000 Aktien aus ihrem Eigentum leihweise der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Rücklieferung der geliehenen Aktien konnte nach der ohne Beanstandung erfolgten Eintragung neuer Aktien im Handelsregister Hildesheim erfolgen, schlug jedoch fehl, da der Neue-Markt- Ausschuss der Deutschen Börse AG sich über den Beschluss eines deutschen Handelsrichters und klare juristische Stellungnahmen eines Aktienrechtsspezialisten hinweg setzte und die neuen Aktien nicht zum Handel zuließ. Bemerkenswert auch, dass die Deutsche Börse AG selbst eine zweite Wertpapier- Kennummer beantragt hat, üblicherweise kann dieser Antrag nur vom Unternehmen selbst gestellt werden. Von diesem Vorgehen wurde auch der Altaktionär Dave Haynie betroffen, Frau Domeyer hat sodann 12.000 ihrer zum Handel zugelassenen Aktien gegen die von der Nichtzulassung betroffenen Aktien von Dave Haynie getauscht. Weitere 27.000 handelbare Aktien hat Frau Domeyer an GEM übertragen, nachdem bei der Endabrechnung der GEM-Kapitalerhöhung ein Fehler zu Lasten der Met@box AG in dieser Höhe auszugleichen war.
Die Firma Deutsche Börse AG hat die neuen Aktien von Frau Domeyer vom Handel und somit aus der durch das "Regelwerk Neuer Markt" geregelten Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, somit verbietet es sich auch, diese Aktien in Unternehmensberichten gemäß diesem Regelwerk als Bestände von Organmitgliedern aufzuführen.
Von den 47.225 Aktien, die laut Unternehmensbericht dem Vorstand Stefan Domeyer selbst per 31.3.2001 gehörten, wurden von demselben nach Veröffentlichung einer adhoc- Meldung zur Insolvenz des Unternehmen aus oben erläuterten Gründen Aktien im Gesamtwert von 30.000 Euro verkauft. Eine ungeheure Vermögensmehrung nach fünf Jahren Einsatz und Risiko, und fürwahr eine angemessene Absicherung für eine vierköpfige Familie. Wenn einzelne Medien dies als "Abzocken" bezeichnen, schätze ich derartige Formulierungen als rufschädigend ein.
Ich bedauere die durch die jüngsten, hier hoffentlich klar dargelegten Vorgänge hervorgerufene Diskussion, die wieder zum Nachteil der Met@box AG geführt wird, und wünsche mir eine den Tatsachen angemessene Würdigung besonders in den Medien.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann, Pressesprecherin,
Met@box AG, Daimlerring 37, D-31135 Hildesheim,
Tel.05121-7533-0,
Fax 05121-7533-75,
E-Mail: hoffmann@metabox.de
Hildesheim, 01. Juni 2001
Kurz nach dem Börsengang unseres Unternehmens hat die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre den Vorstand des Unternehmens öffentlich beschuldigt, unter Verstoß gegen Halteverpflichtungen Aktien verkauft und somit "Kasse gemacht" zu haben. Diese falsche Behauptung wurde durch ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegenüber der Deutschen Börse AG widerlegt, neben den Kosten dieses Gutachtens haben jedoch der Börsenkurs und der Ruf des Unternehmens bereits 1999 durch diesen Vorgang schweren und bis heute andauernden Schaden genommen. Insbesondere die zahlreichen Kleinaktionäre, deren "Schutz" der SdK eigentlich beansprucht, haben erhebliche Verluste hinnehmen müssen.
Bereits bei den Vorgesprächen zur Börseneinführung hat das Management des Unternehmens den Konsortialbanken und dem Zulassungsausschuss vorgeschlagen, für die Dauer von Haltefristen die betreffenden Aktien mit einer getrennten Wertpapier-Kennnummer zu versehen, um jedwede Zweifel am korrekten Verhalten von so genannten Altaktionären auszuschließen. Leider wurde diesem Vorschlag erst nach 2 Jahren durch eine Novelle des Regelwerkes Neuer Markt gefolgt. Ebenso verhält es sich mit der seit März 2001 verpflichtenden Meldung von Aktientransaktionen. Dieses Verfahren ist keine Erfindung des Regelwerkes Neuer Markt, sondern hätte schon seit Beginn des Neuen Marktes an den Regeln der SEC für die Nasdaq orientiert werden können.
Den Gipfel erreichten die falschen Anschuldigungen gegen das Management der Met@box AG auf so genannten Insider-Handel durch Strafanzeigen (wiederum u.a. durch die "Schutzgemeinschaft"), die zur Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen und Hausdurchsuchungen in Büros und Wohnungen der Vorstände führten. Seither sind das Unternehmen und die Vorstände als Person in der internationalen Öffentlichkeit als vermeintliche Straftäter vorverurteilt worden. Dies hat natürlich Konsequenzen für die Absatzchancen und Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung, die existenzbedrohend sind. Auch die Familien der Vorstände sind seither persönlichen Verfolgungen bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt.
Tatsache ist, dass es niemals Insiderhandel gegeben hat, dass keiner der Vorstände gegen seine Halteverpflichtungen verstoßen hat, nicht einmal nach Ablauf der freiwilligen erweiterten Haltefristen haben die Vorstände die Gelegenheit zum Verkauf von Aktien genutzt.
Selbst dem nicht bewanderten Ökonomen dürfte auf Basis dieser Informationen klar sein, dass die Vorstände der Met@box AG nicht dem medienwirksamen Bild von Internet-Millionären entsprechen, einfach mangels der hierfür notwendigen Millionen. Vielmehr erhalten die Vorstände für Arbeit, Einsatz und die Eingehung eines enormen persönlichen Risikos ein monatliches Gehalt, das in den vorherigen beruflichen Stationen ohne diese Risiken durchaus nicht geringer bemessen war. Die Rücklagen der Vorstände bestehen somit aus eben denjenigen Aktien, die die Vorstände seit nunmehr fünf Jahren besitzen. Ein Aufbau alternativer Reserven durch Aktienverkäufe kam nicht in Frage, da es keine Bereitschaft zum Verkauf von Aktien gab.
Bei pflichtmäßiger Stellung des Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens hat sich, neben dem dadurch ausgelösten Kursverfall und der Entwertung der Vermögensreserven, das Problem ergeben, dass die Vorstände anders als alle anderen Mitarbeiter nicht durch Insolvenzgeld gesichert sind. Dies ist für mich der Anlass gewesen, mich erstmals von Aktien durch Verkauf zu trennen, um das Auskommen meiner Familie zumindest kurzfristig zu sichern.
Der zum Jahresende für den Vorstand Stefan Domeyer publizierte Aktienbestand in Höhe von mehr als 1,1 Mio. Inhaberaktien befindet sich, wie auch aus der gegenüber der Deutschen Börse AG beim Zulassungsantrag im Juni 1999 vorgelegten Haltverpflichtungserklärung ergibt, seit Jahren überwiegend im Eigentum meiner Ehefrau.
Für die Kapitalerhöhungen mit der GEM Global Emerging Markets (November - Februar) benötigte der Investor handelbare Aktien. Die Satzung der Met@box AG erlaubt es der Gesellschaft nicht, eigene Aktien zu halten. Daher war meine Frau, neben den Altaktionären Drung, Haynie und Finkel, so freundlich, 400.000 Aktien aus ihrem Eigentum leihweise der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Rücklieferung der geliehenen Aktien konnte nach der ohne Beanstandung erfolgten Eintragung neuer Aktien im Handelsregister Hildesheim erfolgen, schlug jedoch fehl, da der Neue-Markt- Ausschuss der Deutschen Börse AG sich über den Beschluss eines deutschen Handelsrichters und klare juristische Stellungnahmen eines Aktienrechtsspezialisten hinweg setzte und die neuen Aktien nicht zum Handel zuließ. Bemerkenswert auch, dass die Deutsche Börse AG selbst eine zweite Wertpapier- Kennummer beantragt hat, üblicherweise kann dieser Antrag nur vom Unternehmen selbst gestellt werden. Von diesem Vorgehen wurde auch der Altaktionär Dave Haynie betroffen, Frau Domeyer hat sodann 12.000 ihrer zum Handel zugelassenen Aktien gegen die von der Nichtzulassung betroffenen Aktien von Dave Haynie getauscht. Weitere 27.000 handelbare Aktien hat Frau Domeyer an GEM übertragen, nachdem bei der Endabrechnung der GEM-Kapitalerhöhung ein Fehler zu Lasten der Met@box AG in dieser Höhe auszugleichen war.
Die Firma Deutsche Börse AG hat die neuen Aktien von Frau Domeyer vom Handel und somit aus der durch das "Regelwerk Neuer Markt" geregelten Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, somit verbietet es sich auch, diese Aktien in Unternehmensberichten gemäß diesem Regelwerk als Bestände von Organmitgliedern aufzuführen.
Von den 47.225 Aktien, die laut Unternehmensbericht dem Vorstand Stefan Domeyer selbst per 31.3.2001 gehörten, wurden von demselben nach Veröffentlichung einer adhoc- Meldung zur Insolvenz des Unternehmen aus oben erläuterten Gründen Aktien im Gesamtwert von 30.000 Euro verkauft. Eine ungeheure Vermögensmehrung nach fünf Jahren Einsatz und Risiko, und fürwahr eine angemessene Absicherung für eine vierköpfige Familie. Wenn einzelne Medien dies als "Abzocken" bezeichnen, schätze ich derartige Formulierungen als rufschädigend ein.
Ich bedauere die durch die jüngsten, hier hoffentlich klar dargelegten Vorgänge hervorgerufene Diskussion, die wieder zum Nachteil der Met@box AG geführt wird, und wünsche mir eine den Tatsachen angemessene Würdigung besonders in den Medien.
Für weitere Informationen:
Melanie Hoffmann, Pressesprecherin,
Met@box AG, Daimlerring 37, D-31135 Hildesheim,
Tel.05121-7533-0,
Fax 05121-7533-75,
E-Mail: hoffmann@metabox.de