Merkwürdige Demokratie am Neuen Markt - Unterschiede in der Handhabung
Lipro muß gehen, ohne Wenn und Aber, das hat die Deutsche Börse beschlossen. Brainpower dagegen bleibt, per einstweiliger Verfügung. Das sind die neuesten Fälle der Delisting-Regeln am Neuen Markt.
Die Berliner Lipro AG wird mit Wirkung zum 3. Dezember vom Handel am Neuen Markt ausgeschlossen, weil das Software-Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat und Quartalsberichte zu spät abgeliefert wurden. Eine erfreuliche Nachricht? Nicht für die Aktionäre, denn der Handel mit Lipro-Aktien dürfte künftig nicht mehr so liquide sein. Aber für den Neuen Markt selbst. Schließlich geht es um das Ansehen des deutschen Wachstumssegmentes.
Bei Lipro waren die Geschäfte geprägt von Überheblichkeit und Kurzsicht, und zu guter Letzt noch ein Betrugsverdacht, der die mit der Restrukturierung des havarierten Unternehmens betrauten Wirtschaftsprüfer in die Flucht schlägt und damit eine Rettung fast aussichtslos macht. Das ist Lipro, oder besser gesagt, das war Lipro. Jetzt muß das Unternehmen gehen, und das ist gut so. Es zeigt, daß es Gerechtigkeit gibt am Neuen Markt. Es zeigt aber auch, daß diese Gerechtigkeit nur äußerst selektiv zum Vorschein kommt.
Brainpower ist das beste Beispiel für diese These, denn Brainpower darf bleiben. Per einstweiliger Verfügung hat das Unternehmen dafür gesorgt, daß Brainpower-Aktien zumindest noch bis zum 1. April 2002 am Neuen Markt gehandelt werden können. Ein Sieg für Brainpower und vielleicht auch ein Sieg für die verbleibenden Aktionäre, die nun weiter auf die Rekonvaleszenz ihres Patienten warten dürfen, aber eine weitere Niederlage für die Deutsche Börse. Mit Brainpower sind es nun 19 Unternehmen, die sich dem Griff der Penny Stock-Regeln entziehen konnten.
Mal gelten sie also, mal aber auch nicht. Die Demokratie des Neuen Marktes hat Lücken. Schuld ist unter anderem die privatrechtliche Organisation des Segments, die es „ermöglichte“, daß mit den einzelnen Unternehmen Verträge von unterschiedlicher Ausprägung geschlossen wurden. Nach Ansicht von Klaus Nieding, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat das dazu geführt, daß es nun drei Klassen von Unternehmen gibt. „Einige halten sich an das Regelwerk und verlassen den Neuen Markt, sobald sie die Kriterien nicht mehr erfüllen, andere verschaffen sich mit einer einstweiligen Verfügung einen Aufschub, und wieder andere hebeln das Regelwerk ganz aus.“
Die aktuelle Situation des Neuen Marktes wirkt fast schon grotesk. Wer gehen muß, geht. Wer bleiben will, kann dies offenbar auch durchsetzen. Narrenfreiheit für jeden, der sich einen Anwalt leisten kann. Nun zocken nicht mehr nur Spekulanten, sondern jetzt auch Vorstände. Bleibt zu hoffen, daß die Deutsche Börse bald das Problem mit den lästigen Penny Stocks und insolventen Unternehmen am Neuen Markt im wahrsten Sinne des Worts los wird.
Die GoingPublic Kolumne erscheint börsentäglich in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.
Lipro muß gehen, ohne Wenn und Aber, das hat die Deutsche Börse beschlossen. Brainpower dagegen bleibt, per einstweiliger Verfügung. Das sind die neuesten Fälle der Delisting-Regeln am Neuen Markt.
Die Berliner Lipro AG wird mit Wirkung zum 3. Dezember vom Handel am Neuen Markt ausgeschlossen, weil das Software-Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat und Quartalsberichte zu spät abgeliefert wurden. Eine erfreuliche Nachricht? Nicht für die Aktionäre, denn der Handel mit Lipro-Aktien dürfte künftig nicht mehr so liquide sein. Aber für den Neuen Markt selbst. Schließlich geht es um das Ansehen des deutschen Wachstumssegmentes.
Bei Lipro waren die Geschäfte geprägt von Überheblichkeit und Kurzsicht, und zu guter Letzt noch ein Betrugsverdacht, der die mit der Restrukturierung des havarierten Unternehmens betrauten Wirtschaftsprüfer in die Flucht schlägt und damit eine Rettung fast aussichtslos macht. Das ist Lipro, oder besser gesagt, das war Lipro. Jetzt muß das Unternehmen gehen, und das ist gut so. Es zeigt, daß es Gerechtigkeit gibt am Neuen Markt. Es zeigt aber auch, daß diese Gerechtigkeit nur äußerst selektiv zum Vorschein kommt.
Brainpower ist das beste Beispiel für diese These, denn Brainpower darf bleiben. Per einstweiliger Verfügung hat das Unternehmen dafür gesorgt, daß Brainpower-Aktien zumindest noch bis zum 1. April 2002 am Neuen Markt gehandelt werden können. Ein Sieg für Brainpower und vielleicht auch ein Sieg für die verbleibenden Aktionäre, die nun weiter auf die Rekonvaleszenz ihres Patienten warten dürfen, aber eine weitere Niederlage für die Deutsche Börse. Mit Brainpower sind es nun 19 Unternehmen, die sich dem Griff der Penny Stock-Regeln entziehen konnten.
Mal gelten sie also, mal aber auch nicht. Die Demokratie des Neuen Marktes hat Lücken. Schuld ist unter anderem die privatrechtliche Organisation des Segments, die es „ermöglichte“, daß mit den einzelnen Unternehmen Verträge von unterschiedlicher Ausprägung geschlossen wurden. Nach Ansicht von Klaus Nieding, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat das dazu geführt, daß es nun drei Klassen von Unternehmen gibt. „Einige halten sich an das Regelwerk und verlassen den Neuen Markt, sobald sie die Kriterien nicht mehr erfüllen, andere verschaffen sich mit einer einstweiligen Verfügung einen Aufschub, und wieder andere hebeln das Regelwerk ganz aus.“
Die aktuelle Situation des Neuen Marktes wirkt fast schon grotesk. Wer gehen muß, geht. Wer bleiben will, kann dies offenbar auch durchsetzen. Narrenfreiheit für jeden, der sich einen Anwalt leisten kann. Nun zocken nicht mehr nur Spekulanten, sondern jetzt auch Vorstände. Bleibt zu hoffen, daß die Deutsche Börse bald das Problem mit den lästigen Penny Stocks und insolventen Unternehmen am Neuen Markt im wahrsten Sinne des Worts los wird.
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